Frankreich: Bloggerin fĂĽr Google-Ranking bestraft

Eine französische Restaurantbesitzerin wehrte sich vor Gericht erfolgreich gegen eine negative Kritik, die weit vorne in den Google-Suchtreffern auftauchte. Trotzdem gibt es nur Verlierer.

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Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Herbert Braun

Ein Gericht in Frankreich hat eine Bloggerin zu einer Geldstrafe verurteilt, weil eine von ihr veröffentlichte negative Restaurantkritik bei Google weit vorne in den Suchergebnissen platziert war. Die französische Bloggerin Caroline Doudet schreibt auf "Cultur'elle" meist über Bücher und Filme und erreicht damit mehr als 3000 regelmäßige Leser. Letzten August hielt sie in ihrem Blog auch einen Restaurantbesuch fest, den sie an einem Ferienort an der Atlantikküste erlebt hatte.

Unter dem Titel "Wo man in Cap Ferret nicht hingehen sollte" beschrieb sie ein Abendessen im "Il Giardino", das wegen diverser Missverständnisse mit Wirtin und Bedienung unerfreulich verlief. Trotz des Titels und einiger pointierter Formulierungen handelt es sich dabei offenbar nicht um Schmähkritik.

Stein des AnstoĂźes: Eine Restaurantkritik im Blog der Beklagten.

(Bild: Screenshot/Internet Archive)

Die Popularität der Bloggerin brachte den Beitrag bei Google auf Platz vier der Suchtrefferliste. Darin sahen die Besitzer des Restaurants geschäftsschädigendes Verhalten und gingen gerichtlich dagegen vor – mit teilweisem Erfolg: Das zuständige Gericht in Bordeaux hatte zwar am Artikel selbst nichts zu beanstanden, verurteilte Doudet jedoch, dessen Titel zu ändern und 1500 Euro Schadenersatz zu bezahlen.

"Diese Entscheidung erfindet das Verbrechen, zu hoch bei Google gerankt zu sein", kommentierte Doudet das in einem Eilverfahren gefällte Urteil. Da sie die Angelegenheit hinter sich bringen wolle, werde sie voraussichtlich nicht gegen das Urteil vorgehen. Den fraglichen Artikel hat sie aus ihrem Blog gelöscht; er ist allerdings noch im Internet Archive einsehbar.

"Sie bezeichnet eine meiner Bedienungen als Drachen", rechtfertigte die Restaurantbesitzerin ihr Vorgehen: "Die Bloggerin kam nur ein einziges Mal in mein Restaurant." Zugleich räumt sie ein, dass es Fehler beim Service gegeben haben könne, "das kommt vor im August, wenn es voll ist".

Trotz des juristischen Teilsieges zählt die Wirtin ebenso wie die Bloggerin und die Meinungsfreiheit zu den Verlierern: Der nach dem Urteil folgende internationale Shitstorm löste eine Reihe von schlechten Bewertungen aus. (vbr)