Freitag: Meta mit Tool zum Schreiben von KI-Code, Teams mit neuen Funktionen

KI für das Schreiben von Code + Microsoft räumt Teams auf + Beleidigungen in WhatsApp-Gruppen + Cyberbunker weiter vor Gericht + WinRAR-Lücke größer als gedacht

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Zwei Alpakas, dazu Text: FREITAG Code Llama, Teams 2.0, Beleidigung, Cyberbunker & WinRAR-Lücke

(Bild: Rita_Kochmarjova / Shutterstock.com / heise online)

Lesezeit: 5 Min.
Von
  • Andreas Knobloch

Meta gibt Software frei, die Code-Strings erstellt, vervollständigt oder von Fehlern bereinigt. Das soll Programmierern die Arbeit erleichtern. Das neue Tool ist quelloffen und gebührenfrei. Microsoft räumt seine Anwendung Teams auf. Im neuen Teams kann man sich wohl parallel mit geschäftlichen und privaten Konten anmelden; ein Adressbuch verwaltet die Kontakte. Die Details sind noch offen. Und wer Chefs oder Kollegen in privaten WhatsApp-Gruppen grob beleidigt, dem droht die fristlose Kündigung – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.

GitHub brachte im März Copilot X auf den Markt, das auf OpenAIs GPT-4 basiert, um schnell Code zu schreiben und zu überprüfen. Amazons Alternative zu GitHub Copilot ist die KI-Programmierhilfe CodeWhisperer. Und Googles Machine-Learning-Spezialisten haben mit AlphaCode Software entwickelt, die Programmcode aus natürlichsprachigen Anweisungen erzeugt. Codegeneratoren unterstützen Entwickler also schon seit einiger Zeit bei ihrer Arbeit. Nun zieht Meta mit seinem neuen Tool Code Llama nach. Es baut auf Metas großem Sprachmodell Llama 2 auf und dient dazu, neuen Programmcode zu generieren sowie von Menschen geschriebenen Code von Fehlern zu befreien. Code Llama darf frei genutzt werden, grundsätzlich auch für kommerzielle Zwecke. Code Llama: Meta gibt KI für das Schreiben von Code frei

Vielen Nutzerinnen und Nutzer haben es sich gewünscht: Integration persönlicher Konten und ein synchronisiertes Adressbuch in Microsoft Teams. Das geht aus Einträgen auf einer Website hervor, auf der Microsoft die Fortschritte bei der Evolution seines Kommunikationstools festhält. Beim neuen Teams, manchmal auch Teams 2.0 genannt, handelt es sich nicht um eine einfache Weiterentwicklung des weitverbreiteten Messengers, sondern um eine komplette Neuentwicklung. Künftig ist es offenbar möglich, sich neben Business-Konten parallel mit privaten Accounts von Microsoft einzuloggen. Auch ein Adressbuch soll es geben. Teams 2.0: Microsoft macht offenbar Schluss mit dem Anwendungs-Wirrwarr

In einer privaten WhatsApp-Gruppe befreundeter Angestellter eines Reiseunternehmens wurde viel geschimpft und beleidigt. Eine Person, die der Gruppe nur etwa zwei Monate lang angehörte, gab Teile des Verlaufs weiter, die schließlich beim Betriebsrat landeten: ein 316 Seiten langes Word-Dokument mit rassistischen, sexistischen, grob beleidigenden und menschenverachtenden Äußerungen wie "unsere Piloten müssten alle vergast werden". Der Arbeitgeber reagierte mit außerordentlichen Kündigungen, denen der Betriebsrat zustimmte – und nun auch ein Arbeitsgericht. Wenn sich Angestellte in einer vermeintlich privaten, geschlossenen WhatsApp-Gruppe mit wenigen Mitgliedern "in stark beleidigender, rassistischer, sexistischer und zu Gewalt aufstachelnder Weise über Vorgesetzte und Kollegen" äußern, können sie dafür durchaus außerordentlich gekündigt werden, so das Urteil. Bei Beleidigung des Chefs in privater WhatsApp-Gruppe droht fristlose Kündigung

Es war einer der bundesweit größten Prozesse um Cybercrime und Betreiberhaftung: der sogenannte Cyberbunker-Prozess. Die Angeklagten betrieben aus einem ehemaligen Bundeswehr-Bunker – dem "Cyberbunker" – in Traben-Trarbach an der Mosel einen Bulletproof-Hoster, über dessen Server Dritte illegale Medikamente, Drogen und erbeutete Daten handelten. Im September 2019 stürmten 650 SEK-Beamte den Bunker; die Betreiber wurden verhaftet. Im Dezember 2021 wurden sie vom Landgericht Trier als "kriminelle Vereinigung" zu Haftstrafen verurteilt. Das Gerichtsverfahren könnte zumindest teilweise neu verhandelt werden müssen. Das deutet sich jetzt in der Revisionsverhandlung vor dem BGH an. Cyberbunker-Prozess: Möglicherweise Wiederholung vor dem Landgericht

Am vergangenen Wochenende wurde bekannt, dass eine kritische Sicherheitslücke in der populären Archivsoftware WinRAR von Angreifern zum Einschmuggeln beliebigen Programmcodes missbraucht werden konnte. Bereits das Öffnen sorgsam präparierter Archive reicht aus, um so Schadcode auf verwundbare Rechner zu schleusen. Doch die Auswirkungen der kritischen Sicherheitslücke in WinRAR reichen wohl noch weiter als zunächst gedacht. Auch andere Programme als WinRAR sind davon mutmaßlich betroffen. WinRAR-Lücke weitreichender als gedacht

Auch noch wichtig:

(akn)