FuĂźball-WM in Katar: Bundesdatenschutzbeauftragter warnt vor Zwangs-App
Wer die Fußballer in Katar vor Ort um die Weltmeisterschaft kicken sehen will, muss zwei Apps installieren, die weit in die Privatsphäre eingreifen.
Wer zur Männer-Fußballweltmeisterschaft nach Katar reist, kommt nicht umhin, zwei Apps zu installieren: "Ehteraz" zur Nachverfolgung von Coronavirus-Infektionen und "Hayya", mit dem die Eintrittskarten und der Zugang zum ÖPNV bereitgestellt werden. Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat sich die zwei Apps angeschaut und kam zu dem Schluss, "dass die Datenverarbeitungen beider Apps wahrscheinlich deutlich weitergehen, als es die Beschreibungen der Datenschutzhinweise und Verarbeitungszwecke in den App-Stores angeben".
Bei einer der Apps werde unter anderem erhoben, ob und mit welcher Nummer ein Telefonat geführt wird. "Hierbei handelt es sich um mitunter sensible Telekommunikationsverbindungsdaten, die in Deutschland unter das Fernmeldegeheimnis fallen", erklärt der Datenschützer. Die andere App verhindert unter anderem aktiv, dass das Gerät, auf dem sie installiert wird, in den Schlafmodus wechselt. "Es ist zudem naheliegend, dass die von den Apps verwendeten Daten nicht nur lokal auf dem Gerät verbleiben, sondern an einen zentralen Server übermittelt werden", heißt es weiter in einer Mitteilung.
Gesondertes Gerät benutzen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz rät, die beiden Apps nur dann zu installieren, wenn es absolut unumgänglich sei. Dann sollte für die Installation am besten ein eigenes Telefon verwendet werden, das ausschließlich für die Apps genutzt wird. Auf jenem Gerät sollten keine weiteren personenbezogenen Daten gespeichert sein wie etwa Telefonnummern, Bild- oder Tondateien. Wenn die Apps nicht mehr genutzt werden, sollten auf dem Smartphone das Betriebssystem und sämtliche Inhalte vollständig gelöscht werden.
Der Datenschutzbeauftragte wurde nach eigenen Angaben darauf aufmerksam gemacht, dass für die Einreise zur Fußball-Weltmeisterschaft 2022 in Katar die Installation der beiden Apps "Ehteraz" und "Hayya" verpflichtend sei. Da die Apps auch außerhalb Katars installierbar sind, beispielsweise in Deutschland, konnte der Datenschützer sie in Augenschein nehmen. Zuvor hatten bereits IT-Sicherheitsexperten vor den beiden Apps gewarnt, sie würde zu weit in die Privatsphäre eindringen. Über die App "Hayya" beispielsweise sei es den Behörden Katars möglich, auf den kompletten Inhalt der Smartphones zuzugreifen und diese zu ändern.
(anw)