Gator-Spyware: erkungelter Frieden mit Webmastern

Der Reklamevermittler und Spyware-Produzent Gator konnte einen Urheberrechts-Prozess mit prominenten amerikanischen Website-Betreibern in letzter Minute vermeiden.

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Von
  • Hans-Peter Schüler

Der Reklamevermittler und Spyware-Produzent Gator konnte einen Urheberrechts-Prozess mit prominenten amerikanischen Website-Betreibern, darunter die Herausgeber der New York Times und der Washington Post, in letzter Minute vermeiden.

Im Juni 2002 hatten zehn US-Verlage das Unternehmen wegen Verletzung ihres Copyrights verklagt, weil die Gator-Software GAIN (Gator Advertising and Information Network) Computeranwendern beim Surfen Popup-Reklame auf den Bildschirm schickt und damit nach Ansicht der Kläger deren Web-Inhalte entwertet. In Folge der Klage hatte der zuständige Richter im US-Bundesstaat Virginia unverzügliche verfügt, dass Gator die insgesamt 16 Websites der Kläger fortan zu verschonen habe. Im Januar 2003 sollte die Sache zur Verhandlung kommen.

Allerdings kam es im Januar nicht zum Prozess, dieser wurde nämlich zu Gunsten inzwischen angelaufener Absprachen zwischen den Gegnern vorerst vertagt. Seit dem gestrigen Freitag sind nun bei Associated Press, in der New York Times und der Washington Post gleichlautende Meldungen erschienen, nach denen sich die Parteien außergerichtlich geeinigt hätten. Konkretere Informationen bleiben die Medien ihren Lesern jedoch schuldig: Weder ist aus den Meldungen zu erfahren, ob Gator denn nun wieder Reklamebanner zu diesen Webseiten servieren darf, noch wollte sich irgendjemand über denkbare Geldzahlungen äußern.

Trotz dieser Einigung wird Gator allerdings noch weitere, ähnliche Rechtsstreitigkeiten zu überstehen haben: Sowohl der Paketdienst United Parcel Service als auch die Hotelkette Six Continents beschuldigen den Reklamevermarkter, ihre Webseiten gezielt mit Popup-Werbung für Konkurrenzunternehmen zu pflastern.

Anders als den Verlagen mit ihren gewichtigen Schadenersatzforderungen scheint die Drohung mit Gerichtsprozessen Computeranwendern nur wenig zu helfen, selbst wenn diese der unauffällig mit Shareware-Angeboten gebündelten Gator-Software vielfach gegen ihren Willen Internet-Bandbreite und vermutlich auch den Schutz ihrer Privatsphäre opfern müssen. Entsprechende Versuche, etwa unter Berufung auf das Datenschutzrecht, sind bislang noch nicht bekannt geworden. (hps)