GebrauchtsoftwarehÀndler Preo wehrt sich gegen Microsoft
Nachdem Microsoft erneut Kunden der preo Software AG mit einem Schreiben verunsichert hat, geht der Gebrauchsoftware-HĂ€ndler in die Offensive: Eine Feststellungsklage vor dem LG Hamburg soll die RechtmĂ€Ăigkeit des Handels mit Gebrauchtsoftware bestĂ€tigen.
Bereits im September 2011 behauptete Microsoft [1] in einer Vielzahl von Schreiben an Kunden der Preo Software AG [2], dass die Ăbertragung von Softwarelizenzen verboten sei, wenn es sich um die Aufspaltung von Lizenzen aus VolumenvertrĂ€gen handele. Gegen diese Behauptung hatte preo bereits eine einstweilige VerfĂŒgung erstritten [3].
Das hĂ€lt Microsoft anscheinend aber nicht davon ab, weiterhin fĂŒr Verunsicherung im Markt zu sorgen. In einem neuen Schreiben an Preo-Kunden vertritt Microsoft erneut die Meinung, dass es unzulĂ€ssig sei, Volumenlizenzen aufzuspalten und weiterzuverĂ€uĂern. Auch wenn das Schreiben im Kern weniger konkret sei als die im September 2011 gerichtlich untersagte Aktion, sieht Boris Vöge, Vorstand der Preo Software AG, darin einen weiteren Versuch, den Markt zu verunsichern und so den Handel mit Gebrauchtsoftware zu erschweren.
"Wir sind nicht mehr bereit, derartige Schreiben hinzunehmen", erklĂ€rte Vöge gegenĂŒber heise online. Statt die Microsoft-Aktion erneut im Rahmen einer einstweiligen VerfĂŒgung verbieten zu lassen, will das Hamburger Unternehmen nun fĂŒr eine endgĂŒltige KlĂ€rung sorgen. Man habe deshalb beim Landgericht Hamburg eine Feststellungsklage gegen Microsoft eingereicht. Mit dieser soll die RechtmĂ€Ăigkeit des Handels mit aufgesplitteten Volumenlizenzen gerichtlich bestĂ€tigt werden. Die Preo AG sieht gute Aussichten auf einen Erfolg der Klage, zumal der EU-Generalanwalt Yves Bot in seinen jĂŒngsten Gutachten fĂŒr den EuropĂ€ischen Gerichtshof klare Empfehlungen fĂŒr den Handel mit Gebraucht- und Downloadsoftware [4] gegeben habe.
Auf eine Weiterverfolgung der bereits gegen Microsoft erstrittenen einstweiligen VerfĂŒgung wolle man dagegen verzichten, erklĂ€rte der Preo-Vorstand. Man fĂŒrchte, dass Microsoft sich in diesem Verfahren auf die Position zurĂŒckziehen könnte, dass es sich bei den Schreiben an die Preo-Kundschaft lediglich um zulĂ€ssige MeinungsĂ€uĂerungen handele. Dies sei rechtlich nicht angreifbar und gehe am Kern der Auseinandersetzung vorbei. Das Hauptanliegen der Preo Software AG sei die grundsĂ€tzliche BestĂ€tigung der ZulĂ€ssigkeit des Handelns mit Gebrauchtsoftware vom Bundesgerichtshof. (gs [5])
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[2] http://www.preo-ag.com
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[4] https://www.heise.de/hintergrund/EU-Generalanwalt-staerkt-Position-von-Gebrauchtsoftwarehaendlern-1558082.html
[5] mailto:gs@ct.de
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