Geldstrafe für Polizei-Brutalität auf Datenschutz-Demo
Das Verfahren gegen zwei Polizisten, die auf einer Demo im September 2009 einen Radfahrer misshandelten, endete mit Geldstrafen.
Die beiden Polizeibeamten, die auf der Datenschutz-Demo "Freiheit statt Angst" im September 2009 in Berlin einen Radfahrer misshandelten, wurden vom Amtsgericht Tiergarten wegen einfacher Körperverletzung im Amt zu einer Geldstrafe von jeweils 120 Tagessätzen verurteilt (263a Ds 96/10). Das teilt der Anwalt der Nebenklage, Johannes Eisenberg, mit. Das Urteil sei nicht rechtskräftig.
Einer der angeklagten Polizisten hatte dem Radfahrer einen Platzverweis erteilt, danach vom Bürgersteig auf die Linkstraße am Potsdamer Platz gezerrt und in Richtung des anderen Polizisten gestoßen, der ihm frontal mit der Faust ins Gesicht schlug. Das zeigen Videos im Internet. Die Beamten hatten laut Eisenberg angegeben, rechtmäßig gehandelt, Widerstand des Radfahrers gebrochen und einen "Gefangenenbefreiungsversuch" eines Umstehenden verhindert zu haben. Dementsprechend verlangte die Verteidigung in beiden Fällen Freispruch.
Die Nebenklage sah eine gefährliche Körperverletzung im Amt, weil das Video deutlich zeige, wie die beiden Beamten zusammenwirkten. Die Staatsanwaltschaft habe keine "gemeinschaftliche" Begehungsweise für nachweisbar gehalten. Sie habe eine Freiheitsstrafe von je sechs Monaten als angemessen angesehen. (anw)