Geldwäsche: EU-Gremien bekämpfen "Anonymität" von Bitcoin & Co.

EU-Abgeordnete und Regierungsvertreter der Mitgliedsstaaten haben sich auf eine neue Richtlinie gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geeinigt. Die Vorgaben sollen auch für Tauschbörsen und für virtuelle Währungen gelten.

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Geldwäsche: EU-Gremien bekämpfen "Anonymität" von Bitcoin & Co.

(Bild: pixabay.com)

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Die Betreiber von Wechselstuben für boomende virtuelle Zahlungsmittel wie Bitcoin, Ethereum oder Ripple sowie die Anbieter elektronischer Geldbörsen sollen künftig unter die EU-Geldwäscherichtlinie fallen und damit deutlich strenger reguliert werden. Darauf haben sich Verhandlungsführer des EU-Parlaments, des Ministerrats sowie der Kommission am Freitagabend verständigt, wie der grüne EU-Abgeordnete Sven Giegold mitteilte. Entsprechende Online-Dienstleister müssen demnach künftig ihre Kunden im Rahmen der üblichen Sorgfaltspflichten für Finanzhäuser kontrollieren.

Umtausch-Plattformen für Kryptowährungen sollen laut der in den sogenannten Trilog-Gesprächen ausgehandelten Linie die Identität der Nutzer sowie deren Wallet-Adressen in einer zentralen Datenbank speichern. Zugleich müssen sie es ermöglichen, dass Details über den Einsatz der Zahlungssysteme durch Selbstangaben der Nutzer aufgezeichnet werden können. Ziel der Initiative ist es, die angebliche Anonymität virtueller Währungen und das damit verbundene "Missbrauchspotenzial für kriminelle Zwecke" aufzuheben.

Schon jetzt lassen sich Zahlungen mit Bitcoin und die beteiligten Transaktionspartner prinzipiell mit etwas Aufwand nachverfolgen. Dass Terroristen im großen Maßstab digitale Münzen verwenden, ist zudem bislang nicht nachgewiesen. Generell nehmen Cyberkriminelle aber gern Bitcoins entgegen, die Währung hat sich als Finanzmittel etwa im "Darknet" etabliert.

Anonyme Zahlungen über Prepaid-Karten wollen die EU-Gremien ebenfalls einschränken. Der bisherige Schwellenbetrag von 205 Euro, für den keine Identitätsangabe nötig war, soll sinken. Die EU-Staaten sowie die Kommission hatten hier in ihren einschlägigen Papieren für eine Grenze von 150 Euro plädiert. Hierzulande liegt das Limit schon bei 100 Euro. Dazu kommen auch bei Guthabenkarten strengere Auflagen zur Überprüfung von Kunden.

Die Öffentlichkeit soll ferner in allen EU-Ländern Auskunft über die wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen erhalten. Einblick in die Eigentumsverhältnisse von Trusts wird künftig Personen gewährt, die ein berechtigtes Interesse vorweisen können. Dazu zählen etwa investigative Journalisten oder Nichtregierungsorganisationen. Ferner sollen nationale Register für Bankkonten und Schließfächer eingerichtet und in Folge europaweit vernetzt werden. Giegold wertet den gefundenen Kompromiss so auch als Fortschritt im Kampf gegen Steuerhinterziehung: "Trusts standen im Mittelpunkt der Enthüllungen der Paradise Papers."

Die noch offenen technischen Details des Richtlinientexts sollen in den kommenden Wochen festgelegt werden. Im Anschluss müssen das EU-Parlament in einer Plenarsitzung sowie der Rat den Entwurf noch formell bestätigen. Die Mitgliedsstaaten haben dann 18 Monate Zeit, um die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Für einige der geplanten Bestimmungen gelten aber längere Übergangsfristen. (ps)