Gelockerte US-Exportbestimmungen zur Kryptographie in Kraft

Seit gestern gelten in den USA neue Exportbestimmungen für Kryptographie-Produkte, die quasi alle Beschränkungen für den Export in EU-Länder beseitigen.

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Von
  • Christian Rabanus

Seit gestern gelten in den USA neue Exportbestimmungen für Kryptographie-Produkte. Auf Druck der US-Wirtschaft hatte die Clinton-Regierung im Januar einen Entwurf für neue Exportbestimmungen vorgelegt, der Wettbewerbsnachteile von US-Firmen auf den internationalen Märkten für Kryptographie-Software beseitigen sollte. Nach einer intensiven Diskussion dieses Entwurf wurde am 17. Juli die Einarbeitung weiterer Änderungen angekündigt. Die endgültige Fassung ist am 19. Oktober in Kraft getreten.

Wesentlichste Neuerung ist, dass die Bestimmungen jetzt ohne besondere Genehmigung der US-Exportbehörde Bureau of Export Administration (BXA) die Ausfuhr jeglicher Verschlüsselungs-Software auch in die Länder der Europäischen Union sowie nach Australien, Japan, Neuseeland, Tschechien, Ungarn, Norwegen, Polen und in die Schweiz erlauben. Lediglich eine Klassifikation muss für jedes Krypto-Produkt, das exportiert werden soll, beim BXA beantragt werden. Weiterhin harten Beschränkungen unterliegt der Export in so genannte "Terroristen-unterstützende Staaten" wie den Iran, den Irak, Libyen oder Kuba. Ebenfalls Beschänkungen wie bisher ist kryptoanalytische Software unterworfen.

Industrieverbände begrüßten die neuen Regelungen. "Die Regierung hat klar die Notwendigkeit erkannt, dass US-Sicherheits-Software Zugang zu den wichtigsten Märkten weltweit haben muss. Die überarbeiteten Regelungen helfen US-Firmen, auf der ganzen Welt wettbewerbsfähig zu bleiben", kommentierte Robert Holleyman, Präsident der Business Software Alliance (BSA), die neuen Exportbestimmungen. (chr)