General Electric und Vivendi machen Weg frei für neuen Medienriesen

Die beiden Großkonzerne haben sich US-Medien zufolge auf Konditionen für die Übernahme des Vivendi-Anteils an NBC Universal verständigt. Damit ist der Weg für General Electric frei, die Medientochter in ein Joint Venture mit Comcast einzubringen.

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Die Großkonzerne General Electric (GE) und Vivendi haben sich auf die Rahmenbedingungen einer Übernahme des Vivendi-Anteils an NBC Universal (NBCU) durch GE verständigt. Die Unternehmen sollen sich auf eine Bewertung des Vivendi-Pakets mit 5,8 Milliarden US-Dollar (3,9 Milliarden Euro) verständigt haben, berichten US-Medien unter Berufung auf Konzernkreise. Mit der Übernahme wäre für Mehrheitseigner General Electric der Weg frei, die Tochter NBC Universal in ein Joint Venture mit dem Kabelriesen Comcast einzubringen. Keines der beteiligten Unternehmen wollte die Berichte bestätigen.

Der französische Medienkonzern Vivendi hält 20 Prozent an NBCU. Die beiden Konzerne hatten ihre Medientöchter NBC und Universal (ohne die Music Group) im Jahr 2004 in ein gemeinsames Unternehmen eingebracht. Die Eigner sollen sich nach einem Treffen der Vorstandschefs von GE und Vivendi, Jeffrey Immelt und Jean-Bernard Lévy, in der vergangenen Woche in Paris handelseinig geworden sein. Letzte Details seien am Montag ausgearbeitet worden, heißt es weiter, mit einer offiziellen Ankündigung der Übernahme sei Ende dieser oder Anfang nächster Woche zu rechnen.

Dann könnte auch der zweite Teil des Deals bekannt gegeben werden. Mit der Übernahme des Vivendi-Anteils kann General Electric seine Pläne vorantreiben, NBCU in ein Joint Venture unter der Kontrolle des Kabelriesen Comcast einzubringen. Damit würde einer der größten Medienkonzerne der Welt entstehen. NBCU betreibt mit NBC einen der ältesten US-Fernsehsender, dazu zahlreiche Kabelsender sowie ein Filmstudio und Themenparks. Comcast ist mit 25 Millionen Abonnenten der größte Kabelnetzbetreiber der USA. Das geplante Joint Venture steht unter Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörden. (vbr)