Geothermie: Bundesregierung arbeitet an Plan zur Nutzung der Erdwärme

Die Energiebranche drängt die Regierung zu einem Geothermie-Erschließungsgesetz. Die Regierung antwortet, sie arbeite an Maßnahmen.

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(Bild: Fraunhofer IEG)

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Die Geothermie soll dazu beitragen, dass bis 2030 etwa die Hälfte der in Deutschland benötigten Wärme klimaneutral erzeugt werden. Die Bundesregierung arbeitet nach eigenen Angaben an einem Plan, wie bis dahin ein geothermisches Potenzial von 10 TWh so weit wie möglich erschlossen werden kann. Dieser soll in Kürze veröffentlicht werden, teilte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) heise online mit.

Verbände der Energiebranche hatten Ende voriger Woche ein Gesetz zur Erschließung der Geothermie gefordert. Die Bundesregierung habe die Potenziale der Geothermie bislang nicht ausreichend adressiert. "42 Tiefe-Geothermieanlagen in Deutschland zeigen: Ist eine Erdwärmequelle erst einmal erschlossen, stellt sie preisstabil und nachhaltig Energie zuverlässig über Jahrzehnte zur Verfügung", hieß es in einer Mitteilung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft. Er hatte sich für den Appell an die Regierung mit dem Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e. V. (AGFW), de, Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE), dem Bundesverband Geothermie (BVG) und dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) zusammengetan.

Das BMWK hat nach eigenen Angaben den Appell mit "großem Interesse" wahrgenommen und auch die dazugehörige Veranstaltung "Wärmewende im urbanen Raum mit Geothermie" aufmerksam verfolgt. Zurzeit werde darüber gesprochen, ob die Geothermie durch Gesetze, Verordnungen oder Förderprogramme unterstützt werden sollen. Der Maßnahmenplan, der demnächst veröffentlicht werden soll, sei ein Baustein davon.

Die Verbände schätzen das Potenzial der Tiefengeothermie in Deutschland auf 118 TWh/a und 300 TWh/a. Das heißt, bis zu einem Viertel des gesamten Wärmeverbrauchs in Deutschland von etwa 1300 TWh/a könne mit dieser Technik erbracht werden. Bisher werden in Deutschland nach Angaben des Bundesverbands Geothermie 42 Anlagen betrieben. Sie erzeugen eine Wärmeleistung von knapp 350 MW und eine elektrische Leistung von 47 MW.

In einem Geothermie-Erschließungsgesetz solle der Grundsatz verankert werden, dass die Nutzung der Geothermie im überragenden Interesse liege und der öffentlichen Sicherheit dient, meinen die Verbände. Diesen Grundsatz hatte die Bundesregierung bereits kurz nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine im Zusammenhang mit Erneuerbaren Energien eingebracht. Das geforderte Gesetz soll auch dafür sorgen, dass Flächen privilegiert zur Verfügung gestellt werden, Verfahren geregelt und finanzielle Risiken abgesichert werden.

Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, Grüne und FDP ist die Geothermie berücksichtigt. Dort heißt es in einem kurzen Passus zu dem Thema: "Wir wollen das Potenzial der Geothermie für die Energieversorgung, u. a. durch Verbesserung der Datenlagen und Prüfung einer Fündigkeitsrisikoversicherung, stärker nutzen." Eine solche Versicherung soll Anlagenbetreiber entschädigen, falls eine Geothermiebohrung nicht die erwartete Leistung erbringt.

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(anw)