Gericht beschleunigt Regulierer

Das Verwaltungsgericht Köln hat die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post verpflichtet, bis zum 8.

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Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Ralf Hüskes
  • Johannes Endres

Das Verwaltungsgericht Köln hat die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post verpflichtet, bis zum 8. Februar 1999 über den Mietpreis für die Teilnehmeranschlußleitung zu entscheiden. Bisher hatte die Behörde eine Entscheidung für Anfang März angekündigt. Geklagt hatte Mannesmann Arcor, die wie die anderen Telekom-Konkurrenten seit Monaten auf die Entscheidung wartet, um ihre Tarife planen zu können.

So unglücklich scheinen die Regulierer derweil mit dem Urteil gar nicht zu sein. In der offiziellen Pressemitteilung heißt es: "Auch wenn die Rechtsauffassung der Behörde nicht in allen Punkten durch das Verwaltungsgericht geteilt wird, ist dennoch zu begrüßen, daß diese Entscheidung zugunsten des Wettbewerbs gefallen ist. Auch stärkt der Beschluß die Position der Regulierungsbehörde als unabhängiges Entscheidungsorgan". Eine klare Spitze gegen Wirtschaftsminister Müller, der die Verzögerung der Entscheidung durch seine Intervention letzten November ausgelöst hatte. (Ralf Hüskes) (je)