Gericht bestätigt harte Maßnahmen gegen Telefon-Spammer
Die Bundesnetzagentur hatte Rufnummern von österreichischen Unternehmen gesperrt und sie mit einem Inkassoverbot belegt. Die Anbieter sollen unter der Marke "Friedrich Müller" Verbraucher mit unerwünschten Anrufen belästigt haben.
Das Verwaltungsgericht Köln hat in drei Verfahren gegen österreichische Unternehmen, die unter der Marke "Friedrich Müller" deutsche Anschlussinhaber mit unerwünschten Werbeanrufen belästigt hatten, die von der Bundesnetzagentur verfügten Gegenmaßnahmen bestätigt. Das Gericht habe sowohl die Abschaltung von insgesamt 51 Rufnummern als auch das Rechnungslegungs- und Inkassoverbot für Telefonverbindungen für rechtens erklärt, teilte die Regulierungsbehörde am heutigen Mittwoch in Bonn mit. Weitere fünf Gerichtsverfahren seien noch anhängig.
Die Unternehmen hätten angebliche Einverständniserklärungen der betroffenen Verbraucher vorgelegt, die das Gericht für ungültig erklärt habe, heißt es in der Mitteilung der Behörde weiter. Die als "Datenschutzerklärung" bezeichnete umfangreichen Klauseln enthielten unter anderem das Einverständnis "zum Erhalt von Werbeanrufen" und zur Weitergabe der Kundendaten an weitere Unternehmen der Marke "Friedrich Müller". Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts stellen diese vorformulierten Einverständniserklärungen keine wirksamen Einwilligungen in Werbeanrufe dar, weil es für den Kunden praktisch unüberschaubar sei, wer sich letztlich auf eine solche Erklärung berufen könne.
"Die Bundesnetzagentur ist wieder vollumfänglich in ihrem Vorgehen gegen Rufnummern-Spam bestätigt worden", freut sich der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth. "Die Entscheidung bestärkt uns, auch weiterhin zum Wohle des Verbrauchers gegen diese Art der Gesetzesverstöße tatkräftig vorzugehen." Die einzelnen Rufnummern, die mit einer Abschaltungsanordnung und einem Rechnungslegungs- und Inkassoverbot belegt wurden, hat die Bundesnetzagentur auf ihrer Website veröffentlicht. (vbr)