Gericht genehmigt Apples Entschädigungsplan für defekte iPod-Akkus

Die im Juni erzielte Einigung zwischen iPod-Käufern und Apple über Entschädigungsleistungen hat nun Bestand.

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Ein US-amerikanisches Gericht im kalifornischen San Mateo hat Apples Plan zur Entschädigung von Besitzern eines iPod mit mangelhaftem Akku genehmigt. Der Computerhersteller will Käufern eines iPod der ersten zwei Generationen jeweils einen Einkaufsgutschein über 50 US-Dollar (knapp 41 Euro) für den Apple Store zustellen, berichten US-amerikanische Medien. Wahlweise bekommen sie 25 US-Dollar in bar. Falls sie den Akku bereits austauschen ließen, ersetzt Apple ihnen die Hälfte der dadurch entstandenen Kosten. Besitzer eines iPod der dritten Generation bekommen einen fehlerhaften Akku kostenlos ersetzt. In den Berichten ist die Rede von etwa 1,3 Millionen potenziell Betroffenen.

Die Kläger, die im Jahr 2003 vor Gericht gegangen waren, und Apple hatten die nun abgesegnete Einigung im Juni erzielt. Die Kunden, deren iPod-Akku noch vor Garantieende stark nachließ und höchstens fünf statt der versprochenen acht Stunden Musikgenuss am Stück gewährte, sollen ihre Ansprüche innerhalb von zwei Jahren seit Kaufdatum respektive bis zum 30. September 2005 online sowie in jedem Apple Store geltend machen. Ein entsprechendes Formular und Informationen zum weiteren Vorgehen gibt es auf der Website Apple iPod Settlement. (anw)