Gericht kippt Vorabregulierung der Terminierungsentgelte im Mobilfunk

Das Verwaltungsgericht Köln hat die von der Bundesnetzagentur verfügte Vorabregulierung der Terminierungsgebühren aufgehoben. Die Regulierungsbehörde will in Revision gehen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 9 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.

Das Verwaltungsgericht Köln hat den Klagen der vier Mobilfunkbetreiber gegen die von der Bundesnetzagentur erlassene Regulierungsverfügung für Terminierungsentgelte offenbar teilweise stattgegeben und die Verfügung aufgehoben. Wie ein Sprecher des Gerichts gegenüber heise online bestätigte, erklärte das VG Köln die von der Bundesnetzagentur mit dem Regulierungsbescheid verfügte Pflicht zur Vorabgenehmigung der Entgelte für nichtig. Die Kammer hält nachträgliche Eingriff in Missbrauchsfällen offenbar für ausreichend. Weitere Einzelheiten sind nicht bekannt, ein schriftlicher Bescheid des Gerichts liegt noch nicht vor. Die Bundesnetzagentur hat allerdings bereits angekündigt, gegen die Entscheidung in Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht gehen zu wollen.

In mündlichen Verhandlungen Anfang März hatte das Gericht keine Entscheidung gefällt und ein schriftliches Urteil angekündigt. Offenbar wurden die Verfahrensbeteiligten heute vom Gericht vorab über den Tenor der Entscheidungen informiert. Danach soll die Regulierungsverfügung insgesamt weiter Bestand haben. Allerdings sei die angeordnete Vorabgenehmigung der Entgelte durch den Regulierer rechtswidrig und werde aufgehoben, heißt es. Die Netzbetreiber wollten den Ausgang der Verfahren jeweils nicht näher kommentieren, bis der Bescheid des Gerichts schriftlich vorliegt. Damit ist nach Angaben des VG Köln Anfang nächster Woche zu rechnen. Ein T-Mobile-Sprecher begrüßte die Entscheidung, das Unternehmen sehe sich in seiner Rechtsauffassung bestärkt, dennoch wolle man mit einer Bewertung bis zur Vorlage der schriftlichen Begründung warten.

Die Bundesnetzagentur will die Entscheidungen "eingehend analysieren" und unverzüglich Revision beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, zeigte sich von den Urteilen überrascht: "Bei der Entscheidung, die Terminierungsentgelte nach dem Maßstab der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung vorab zu genehmigen, haben wir uns strikt an die Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes und das darin ausdrücklich vorgegebene Regulierungsziel, die Verbraucherinteressen zu wahren, gehalten. Darüber hinaus haben wir den europarechtlichen Vorgaben Rechnung getragen und sind den Forderungen der Europäischen Kommission nach einer effektiven Preiskontrolle gefolgt." Die Regulierungsbehörde weist darauf hin, dass die Verfügung bis zur endgültigen Klärung des Verfahrens in Kraft bleibe, da keine Eilentscheidung ergangen sei.

Die vier deutschen Mobilfunknetzbetreiber waren mit separaten Klagen und offenbar auch unterschiedlichen Bedenken gegen das Regulierungsverfahren und die Ausgestaltung der im Herbst erlassenen Verfügung vorgegangen. Die Bundesnetzagentur hatte im November 2006 erstmals eine deutliche Gebührensenkung um 20 Prozent angeordnet. Danach dürfen T-Mobile und Vodafone 8,78 Cent die Minute verlangen, E-Plus und O2 berechnen 9,94 Cent für die Durchleitung von Gesprächen in ihr Netz. E-Plus hatte sich für eine deutlicheren Abstand der Entgelte für D- und E-Netzbetreiber ausgesprochen. (vbr)