Gericht prüft Beschwerde wegen Falk-Entlassung [Update]
Die Staatsanwaltschaft legt Beschwerde gegen die Haftverschonung von Alexander Falk ein.
Um die Haftentlassung des wegen Betrugs angeklagten Internet-Unternehmers Alexander Falk deutet sich ein juristisches Tauziehen an. Nachdem das Hamburger Landgericht den Haftbefehl gegen Falk gegen Zahlung einer Kaution von 2,5 Millionen Euro außer Vollzug gesetzt hatte, legte die Staatsanwaltschaft am heutigen Mittwoch laut Gericht Beschwerde gegen die Haftverschonung ein. Sie wird vom Oberlandesgericht geprüft.
Mittlerweile entschied das Oberlandesgericht, dass Falk zunächst in Untersuchungshaft bleibt. Ein Beschluss des Landgerichts über eine Haftverschonung sei vorerst auf Eis gelegt. Solange das OLG berät, bleibt der 35-jährige Falk nun in Haft. Eine Entscheidung noch in dieser Woche ist laut Gericht unwahrscheinlich. (dpa) / (tol)