Gericht stoppt automatische Vertragsumstellung bei T-Online

Für Kunden mit bestimmten Zeit- und Volumentarifen darf T-Online keine verlängerte Kündigungsfrist einführen, ohne sie ausreichend deutlich über die Veränderungen und ihr Widerspruchsrecht zu informieren.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 221 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.

Das Landgericht Hamburg hat der T-Online International AG in einer einstweiligen Verfügung untersagt, für DSL-Kunden mit bestimmten Zeit- und Volumentarifen eine verlängerte Kündigungsfrist einzuführen, ohne sie ausreichend deutlich über die Veränderungen und ihr Widerspruchsrecht zu informieren. Geklagt hatte T-Online-Konkurrent Freenet.de, der darin ein wettbewerbswidriges Verhalten sah. T-Online kann gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen.

Der Verband der Anbieter von Telekommunikations-und Mehrwertdiensten (VATM) meint, die Entscheidung des Gerichtes bestätige die Auffassung des Branchenverbandes, "dass eine derartige versteckte Vertragsverlängerung unzulässig und darum zurückzunehmen" sei. "In einer Zeit, da die Marktteilnehmer sich engagiert und gemeinsam mit der Politik für mehr Transparenz und Kundenschutz im Markt stark machen, ist eine derart kundenunfreundliche und intransparente Vorgehensweise kontraproduktiv und damit inakzeptabel", kommentiert VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. Das Verhalten eines marktbeherrschenden Unternehmens könne nicht nur für die Kunden selbst nachteilig sein, sondern erheblich den Wettbewerb insgesamt beeinträchtigen.

T-Online hatte im Mai seinen Kunden per E-Mail die Einführung einer Vertragslaufzeit von einem Jahr zum 1. Juli angekündigt. Dieses Vorgehen ist unter anderem bei Verbraucherschützern auf Kritik gestoßen, die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs erteilte T-Online eine Abmahnung. (anw)