Gericht verbietet Ortsnamen in Internet-Adresse

Die Verwendung eines Gemeindenamens als Internet-Adresse einer Privatperson ist nach einer Gerichtsentscheidung unzulässig.

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Von
  • Egbert Meyer

Die Verwendung eines Gemeindenamens als Internet-Adresse einer Privatperson ist unzulässig. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Karlsruhe in zweiter Instanz entschieden (Az.: 6 U 62/99). Die Richter vertraten die Auffassung, daß eine Gemeinde als juristische Person des öffentlichen Rechts Namensschutz beanspruchen kann.

In dem verhandelten Fall ging es um die Internet-Domain-Bezeichnung "badwildbad.com", die ein Privatmann als Internet-Adresse benutzt hatte. Das Gericht untersagte ihm dies mit der Begründung, er dürfe nicht den unzutreffenden Eindruck erwecken, die Gemeinde Bad Wildbad sei Inhaber der entsprechenden Homepage. (em)