Gericht vertagt Entscheidung zu Autoauktionen

Der Streit um ein im Internet versteigertes Auto geht in eine neue Runde.

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Von
  • Egbert Meyer

Der Streit um ein im Internet versteigertes Auto, das der Händler nicht an den Höchstbieter abgeben will, geht in eine neue Runde. Heute vertagte der Vorsitzende Richter der 4. Zivilkammer des Landgerichts Münster die Entscheidung auf Januar nächsten Jahres. Nach den Worten des Richters ist bei dem Verfahren grundsätzlich zu prüfen, ob zwischen beiden Parteien überhaupt ein rechtskräftiger Kaufvertrag zu Stande gekommen ist. Zudem müsse geklärt werden, ob ein Händler jedes Angebot anzunehmen habe.

In einem anderen Verfahren hatte das Amtsgericht Hamburg-Altona im Oktober zu Gunsten des Ersteigerers entschieden. Die Urteilsbegründung, die c't vorliegt, besagt, dass "für den Vertragsabschluss keine zusätzliche Annahmeerklärung des Warenanbieters erforderlich ist". Wenn der Anbieter die Infrastruktur des Auktionshauses nutzt, erteilt er dem Auktionator eine "Bevollmächtigung". (em)