Gesetz gegen Abzocke mit 0190er-Dialern

Das Kabinett beschloss ein Gesetz, um Verbraucher besser vor den 0190-Dialern schützen zu können. Auch die Rechte bei unverlangt eingesandter Werbung wurden gestärkt.

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Von
  • Jürgen Kuri

Das Vorhaben der Bundesregierung, das Verbraucher besser vor dem Betrug mit überteuerten 0190er Rufnummern schützen soll, nimmt seinen Weg durch die parlamentarischen Instanzen. Wie bereits berichtet, soll eine Gesetzesänderung das "Unwesen mit den 0190-Dialern" gesetzlich eindämmen. Das Kabinett beschloss nun am heutigen Mittwoch wie erwartet eine entsprechende Änderung der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV), teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Die Rechtsverordnung bedarf nun noch der Zustimmung des Bundesrates.

Die geplanten Änderungen würden "nicht nur den Verbrauchern, sondern auch den zuverlässigen Unternehmern, die ihre Dienstleistungen über die 0190er Nummern anbieten," helfen, sagte Wirtschaftsminister Werner Müller. Nach der neuen Vorschrift müssen alle Anbieter, die solche Nummern an Endnutzer vergeben, auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften hinweisen und bei Zuwiderhandlung die Nummer entziehen. Das Wirtschaftsministerium wies außerdem darauf hin, dass Telefonkunden die Zahlung unberechtigter Forderungen verweigern können; der so genannte "rechnungsstellende Diensteanbieter" (im Fall der 0190-Nummern in den meisten Fällen die Deutsche Telekom) darf umstrittene Forderungen anderer Anbieter künftig nicht mehr einziehen. In der Telefonrechnung muss zudem die Anschrift der Anbieter angegeben werden.

Parallel zu dieser Verordnung soll das Unterlassungsklagegesetz geändert werden. Bürgern und Unternehmen, denen unverlangt Waren oder sonstige Dienstleistungen zugesandt werden, erhalten einen Auskunftsanspruch gegen den Post-, Telekommunikations-, Tele- oder Mediendiensteanbieter. Damit soll verhindert werden, dass sich Unternehmen, die sich rechtswidrig verhalten, hinter einer Postfachadresse, einer Faxnummer oder einer Internetadresse "verstecken". Netzbetreiber müssen künftig andere Diensteanbieter, die wiederholt mit ihrer Werbung gegen geltendes Recht verstoßen, vom weiteren Angebot aussperren. "Illegal ist jede Werbung, die unverlangt per Fax, E-Mail oder SMS zugestellt wird", heißt es bei der Bundesregierung. (jk)