Gesetz gegen Tacho-Manipulation passiert Bundestag

Der Deutsche Bundestag hat heute ein Gesetz verabschiedet, mit dem das Verfälschen der Messdaten von Wegstreckenzählern in Kraftfahrzeugen durch Computerprogramme unter Strafe gestellt wird.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Der Deutsche Bundestag hat heute ein Gesetz verabschiedet, mit dem das Verfälschen der Messdaten eines Wegstreckenzählers unter Strafe gestellt wird. "Der Kilometerstand eines Fahrzeugs spielt bei der Kaufentscheidung eines Gebrauchtwagens eine ganz wesentliche Rolle. Im Interesse aller ehrlichen Verkäufer und Käufer wollen wir die Aussagekraft des Wegstreckenzählers schützen. Wer den Wegstreckenzähler manipuliert, soll daher künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft werden. Auch die Mitarbeiter von Werkstätten, die im Auftrag elektronische Kilometerzähler zurückstellen, sollen künftig bestraft werden", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Nach bisherigem Recht ist das Zurückstellen von Kilometerständen nur dann strafbar, wenn es sich um eine vorsätzliche Hilfeleistung zu einem konkreten strafbaren Betrug handelt. Eine solche Absicht ist Personen, die das Verändern von Wegstreckenzählern als allgemeine Dienstleistung anbieten, in der Regel jedoch nur schwer nachzuweisen. Die Manipulation von Kilometerzählern ergebe letztlich allerdings nur Sinn, wenn andere Personen (Käufer, Versicherungen, Leasingfirmen) über den tatsächlich gefahrenen Kilometerstand, gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt, getäuscht werden, teilte das Bundesjustizministerium mit. Deshalb sei es erforderlich, schon das bloße Verfälschen von Kilometerständen zu sanktionieren. "Einschlägige Internetseiten werben sogar dafür, dass eine Tachomanipulation straflos sei. Dem schieben wir mit unserem Gesetz endgültig einen Riegel vor", sagte Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe.

Das Gesetz werde dabei die Verwendung von Computerprogrammen unter Strafe stellen, aber auch eine mechanische Einwirkung, wie etwa das Drehen an der Tacho-Welle. Geschützt werden sollen alle Arten von Wegstreckenzählern, mit denen Kraftfahrzeuge ausgerüstet sind. Verboten werden soll auch, Computerprogramme zum Zwecke der Verfälschung der Messdaten herzustellen und sich oder anderen zu verschaffen. Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss es zuvor noch den Bundesrat passieren. Dort soll das Gesetz nach Angaben des Bundesjustizministeriums am 8. Juli vorgelegt werden. (pmz)