Gesetzlicher Schutz von Whistleblowern umstritten

Bei einer Anhörung im Bundestag diskutierten Experten Vorstöße zum Diskriminierungsschutz von Hinweisgebern in Betrieben und in der Verwaltung kontrovers. Die Meinungspalette reicht von "dringend geboten" bis "überflüssig".

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In einer Anhörung im Bundestag am gestrigen Montag haben Experten Vorstöße zum Diskriminierungsschutz von Hinweisgebern in Betrieben und in der Verwaltung sehr kontrovers diskutiert. Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) und der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di bezeichneten es als unerlässlich, Whistleblower gesetzlich abzusichern. Beschäftigte, die Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften bei öffentlichen Stellen anzeigten, müssen nach Ansicht der Arbeitnehmervertretungen wirksam vor Sanktionen geschützt werden.

Geht es nach der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, ist eine gesetzliche Regelung dagegen überflüssig. § 612a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verbiete es bereits, Hinweisgeber zu maßregeln. Auch der Handelsverband Deutschland (HDE) steht einer gesetzlichen Regelung dieser Materie sehr kritisch gegenüber.

Dem Bund der Richterinnen und Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit dagegen erschien das Anliegen zumindest als "verständlich". Gesetzliche Regelungen zu formulieren sei aber "schwierig". Eventuell reiche das Signal aus, den BGB-Paragrafen konkret um Hinweisgeber auf Missstände im Arbeitsleben zu ergänzen. Martin Henssler vom Kölner Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht würde eine gesetzliche Klarstellung ebenfalls prinzipiell begrüßen. In Richtung der debattierten Vorstöße gab er aber zu bedenken, dass sehr weit formulierte oder gar schrankenlose Rechte für Hinweisgeber das Whistleblowing insgesamt in Misskredit bringen könnten.

Nachbesserungsbedarf im Detail sah Guido Strack von Whistleblower-Netzwerk, der eine Konkretisierung des Entwurfs der Linken für nötig hält. Der Entwurf der SPD bleibe dagegen in vielen Punkten zu eng dem Ansatz des bloßen Verbots von Benachteiligungen verhaftet. Gewerkschaftsvertreter rügten am Entwurf der Sozialdemokraten, dass dieser "internes und externes Whistleblowing" unglücklich vermenge. Eine Pflicht zur Anzeige von Missständen könne zu einem Klima der Denunziation führen. (mho)