Gesundheitsreform: Lauterbach will Digitalgesetz und mehr auf den Weg bringen

14 neue Gesetzesvorhaben will Karl Lauterbach bis Mitte 2024 auf den Weg bringen – unter anderem das Digitalgesetz und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz.

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(Bild: metamorworks/Shutterstock.com)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti
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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach plant in den kommenden Monaten mit 14 umfangreichen Gesetzesvorhaben – darunter das Digitalgesetz und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz. Das kündigte er im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags an. Sechs will er noch in der zweiten Jahreshälfte 2023 und acht in der ersten Jahreshälfte 2024 vorstellen.

In einem ersten Schritt will Lauterbach nach der parlamentarischen Sommerpause die geplante Krankenhausreform angehen. Auf der kürzlichen Gesundheitsministerkonferenz von Bund und Ländern hatten sich die Gesundheitsminister allerdings in wesentlichen Streitpunkte nicht einigen können. Dazu gehört auch die Forderung des Bundes nach mehr Transparenz in Hinblick auf die Krankenhausqualität.

Lauterbach strebt eine dreifache Kategorisierung der Krankenhäuser an – die grundlegende Versorgung in Wohnortnähe, Fachkliniken und Spitzenversorger wie Universitätskliniken. Allerdings äußern die Gesundheitsminister der Länder Bedenken, dass dadurch der Ruf schlechter eingestufter Krankenhäuser beeinträchtigt werden könnte. Gleichzeitig kritisieren sie Lauterbachs Vorhaben, mehr Transparenz zu schaffen, indem etwa Informationen über Behandlungsfehler in Krankenhäusern öffentlich zugänglich gemacht werden sollen.

Nach der Sommerpause folgen außerdem ein Digitalgesetz sowie ein Gesetz zur Nutzung von Gesundheitsdaten, zu denen bereits die Referentenentwürfe bekannt sind. Des Weiteren sind ein Gesetz zur hochschulischen Pflegeausbildung, ein Cannabisgesetz sowie das sogenannte Versorgungsgesetz I zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in den Kommunen geplant.

Im ersten Halbjahr 2024 steht das Medizinregistergesetz an, das das Ministerium ursprünglich bereits im Herbst vorstellen wollte. Angesichts der komplizierten Diskussionen im Europäischen Parlament zum Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) haben sich damit auch in Deutschland die Prioritäten verschoben. In der Pipeline für 2024 befinden sich zudem das Notfallversorgungsgesetz, das Versorgungsstärkungsgesetz II, das Gesundheitssicherstellungsgesetz, ein Gesetz für die Lebendorganspende, ein Berufereformgesetz, die Einrichtung der Digitalagentur sowie die Einrichtung des Bundesinstituts für öffentliche Gesundheit auf dem Programm.

Die Reformoffensive ist im Zusammenhang einer drastischen Mittelkürzung zu sehen: Im Bundeshaushalt 2024 musste Lauterbach erhebliche Abstriche hinnehmen. So sinken die vorgesehenen Ausgaben auf 16,2 Milliarden Euro, 2023 stehen hingegen noch 24,5 Milliarden Euro für Gesundheit und Pflege zur Verfügung. Unter anderem entfallen die Corona-Zuschüsse im kommenden Jahr. Zusätzliche Steuergelder für die angeschlagenen gesetzlichen Krankenkassen und die soziale Pflegeversicherung gibt es nicht. Im Koalitionsvertrag war noch eine Verstetigung der Zuschüsse vereinbart worden.

(mack)