Gig-Economy: EU-Staaten stärken digitalen Tagelöhnern den Rücken

Der Ministerrat hat eine Richtlinie angenommen, wonach die Arbeitsbedingungen von Crowd- und Clickworkern transparenter und verlässlicher werden sollen.

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Gig-Economy: EU-Staaten stärken digitalen Tagelöhnern den Rücken

Deliveroo Rider Taking The Lane In Bristol

(Bild: Sam Saunders, CC BY-SA 2.0)

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Wer kurzfristige Tätigkeiten über Crowdworking-Plattformen wie Amazons Mechanical Turk, Deliveroo, InnoCentive, Lieferando, LiveOps, Lyft oder Uber annimmt, erhält ein "Recht auf bessere Planbarkeit der Arbeit". Eine entsprechende Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen haben die EU-Länder am Donnerstag abschließend befürwortet. Alle Beschäftigten müssen demnach künftig vom ersten Tag an – in Ausnahmefällen spätestens nach einer Woche – über die wesentlichen Aspekte ihres Vertrags informiert werden.

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Mitarbeiter, Praktikanten und Auszubildende sollen damit etwa über ihre konkreten Aufgaben, den Start und die Dauer des Vertrags, die Vergütung, die Länge des Standardarbeitstages oder einen Referenzrahmen für Aufgaben mit unvorhersehbaren Arbeitszeiten in Kenntnis gesetzt werden. Sie erhalten auch die Optionen, einen Auftrag ohne Nachteile abzulehnen, falls er diesen Vereinbarungen nicht entspricht, oder sich entschädigen zu lassen, wenn ein Job zu kurzfristig storniert wurde. Arbeitgeber dürfen ferner Beschäftigten mit "Nullstundenverträgen" nicht mehr untersagen, eine zusätzliche Tätigkeit bei einem anderen Dienstherren aufzunehmen.

Die Probezeit wird auf maximal sechs Monate beschränkt, solange längere Zeiten nicht im Interesse des Arbeitnehmers liegen oder durch die Art der Beschäftigung gerechtfertigt sind. Nach mindestens sechs Monaten Tätigkeit beim gleichen Arbeitgeber können Angestellte in der Gig-Economy eine Beschäftigung mit vorhersehbareren und sichereren Arbeitsbedingungen sowie kostenlose Weiterbildungsmaßnahmen beantragen.

Die Richtlinie gegen das digitale Proletariat greift, wenn jemand im Durchschnitt mindestens drei Stunden pro Woche und 12 Stunden innerhalb eines Monats arbeitetet. Selbständige werden ausgenommen, was ein Problem sein kann: Crowdworker sind mitunter formal selbstständige Unternehmer und wären dann von den neuen Vorschriften nicht erfasst.

Das Parlament hatte den Entwurf der Richtlinie im April verabschiedet. Mit dem Plazet des Rats kann der Text im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. Nach dem Inkrafttreten haben die Mitgliedstaaten drei Jahre Zeit, um die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen. Parallel hat der Rat eine Richtlinie für die "bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben" angenommen. Davon sollen Eltern und pflegende Angehörige profitieren. (syt)