Glasfaser: Bundesrat befĂĽrwortet besseren Schutz vor Doppelausbau

Die Länder haben für die Reform des DigiNetz-Gesetzes gestimmt, fordern aber Korrekturen. Bei öffentlich geförderten Netzen soll ein Überbau erschwert werden.

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Glasfaserkabel

(Bild: ChiccoDodiFC/Shutterstock.com)

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Die umstrittene Novelle des DigiNetz-Gesetzes muss eine Zusatzrunde im Vermittlungsausschuss drehen. Der Bundesrat hat am Freitag den entsprechenden Entwurf zur fünften Reform des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ohne weitere Aussprache passieren lassen. Provider, die ein "öffentlich gefördertes Glasfasernetz" planen, sollen damit künftig besser vor dem Überbau "mit weiteren Telekommunikationsinfrastrukturen" geschützt werden. Bei Glasfaserprojekten mit Staatsgeldern ist dann zu prüfen, ob der Anspruch auf Mitverlegung unzumutbar sein könnte, wenn es dadurch zu einer Doppelversorgung von Haushalten mit schnellem Internet kommt.

Momentan besteht mit dem DigiNetz-Gesetz im Rahmen von "öffentlich (teil-)finanzierten Bauarbeiten" die Pflicht, dass Telekommunikationsunternehmen Breitbandinfrastrukturen auch von Konkurrenten mit unter die Erde bringen müssen. Dies soll den Glasfaserausbau beschleunigen. In der Praxis läuft es oft so, dass Wettbewerber wie die Deutsche Telekom ihr Kabel vielfach einfach mitverlegen lassen, sobald insbesondere kommunale Unternehmen einen Graben ausgehoben haben.

Dabei tut es bislang nichts zur Sache, wenn ein Stadtwerk das Glasfasernetz eigenwirtschaftlich, also ohne öffentliche Gelder ausbaut. Die Betroffenen und die Verbände Breko, Buglas sowie VKU sehen darin einen strukturellen Wettbewerbsnachteil, da es zu einem "unsinnigen Über- und Doppelausbau von Leitungen" komme und die eigenen Investitionen entwertet würden.

Der Bundesrat verweist ebenfalls auf dieses Risiko und wittert Rechtsunsicherheiten. Er bittet die Bundesregierung daher in einer mit verabschiedeten Entschließung, die einschlägigen Regeln zeitnah klarzustellen. So dürfe "eine Beteiligung der öffentlichen Hand an einem Unternehmen, welches Bauarbeiten beauftragt oder durchführt, alleine nicht ausreichend" sein, "um einen Mitverlegungsanspruch zu begründen". Auf die eigentumsrechtlichen Verhältnisse eines Unternehmens allein könne es nicht ankommen bei dem vorgesehenen Schutz vor der von kommunalen Firmen kritisierten "Glasfaser-Piraterie" durch Trittbrettfahrer.

Die Bundesnetzagentur muss mit der Novelle zudem künftig im Internet Kartenmaterial über die "tatsächliche, standortbezogene Mobilfunknetzabdeckung" veröffentlichen. Ausgewiesen werden sollen dabei auch "lokale Schwerpunkte für Verbindungsabbrüche bei der Sprachtelefonie". Die Regulierungsbehörde kann ferner bald deutlich höhere Zwangs- und Bußgelder bei Verstößen gegen Mobilfunkversorgungsauflagen verhängen. (bme)