Green Card: Länder wollen Nachbesserungen

Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates empfiehlt einige Nachbesserungen an der von der Bundesregierung geplanten Green-Card-Verordnung.

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Von
  • Tim Gerber

Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates empfiehlt einige Nachbesserungen an der von der Bundesregierung geplanten Green-Card-Verordnung über Arbeitserlaubnisse für ausländische IT-Spezialisten. Vor allem soll das Mindesteinkommen für Fachkräfte ohne Hochschulabschluss von 100.000 auf 75.000 Mark abgesenkt werden. Dieser Betrag "wird den Belangen des Mittelstandes gerecht und stellt gleichzeitig ein hinreichendes Qualifikationsniveau der ausländischen Fachkräfte sicher", heißt es in der Beschlussvorlage (Bundesratsdrucksache Nr. 335/1/00). Außerdem soll die Bundesregierung prüfen, ob nicht auch etwaige Gewinnbeteiligungen, die neu gegründete Unternehmen oft anbieten, in die Berechnung einbezogen werden könnten.

Weiter empfiehlt der Ausschuss, eine Verlängerungsmöglichkeit für die zunächst auf maximal fünf Jahre beschränkte Aufenthaltsgenehmigung einzubauen. Besonderes Augenmerk soll auch darauf gelegt werden, dass bei der Vergabe der auf zehn- bis zwanzig Tausend beschränkten Green Cards kleine Unternehmen nicht benachteiligt werden: "Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher sicherzustellen, dass eine Quote von mindestens 20 % der Arbeitserlaubnisse IT-Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitern vorbehalten wird, um Nachteile gegenüber größeren Unternehmen durch das vorgesehene 'Windhundverfahren' zu vermeiden."

Welche Länder bei dieser Empfehlung federführend waren, war bislang nicht zu erfahren. Auf Nachfrage im Wirtschaftsministerium Sachsens beispielsweise hieß es dazu nur: "Für uns ist die Green Card kein Thema, denn bei uns ist der Wirtschaftsminister gleichzeitig Arbeitsminister. Wenn in Sachsen Fachleute gebraucht werden, dann bekommen wir sie auch. Das haben wir schon immer so gehandhabt." Da macht der Freistaat seinem Namen wohl alle Ehre.

Wie das Länderparlament auf seiner Sitzung am kommenden Freitag nun zur "Verordnung über Aufenthaltserlaubnisse für hochquallifizierte ausländische Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie" (IT-AV) abstimmen wird, ist weiter offen. Das Ergebnis der heutigen Probeabstimmung wollte niemand verraten. (tig)