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Großbritannien will die Lizenzierung geschützter Werke erleichtern

Martin Holland

In einem Papier werden Änderungspläne für das britische Urheberrecht vorgestellt. Erleichtert werden soll etwa die Nutzung von verwaisten Werken. Außerdem sollen Verwertungsgesellschaften künftig Werke kollektiv lizenzieren können.

Die britische Regierung will die Regeln für die Lizenzierung von geschützten Werken vereinfachen und hat ihre diesbezüglichen Vorstellungen jetzt veröffentlicht [1] (PDF-Datei). In dem Papier beruft sich das für das Urheberrecht zuständige Intellectual Property Office (IPO [2]) auf einige der im Mai 2011 publizierten Vorschläge [3] des Medienökonomen Ian Hargreaves von der Universität Cardiff. Konkretisiert werden jetzt die Pläne für eine erleichterte Nutzung von verwaisten Werken, die Einführung einer sogenannten kollektiven Lizenzierung und die Durchsetzung von Verhaltensregeln für Verwertungsgesellschaften.

Die geplanten gesetzlichen Änderungen sollen demnach die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke erleichtern, aber gleichzeitig die Rechte der Kreativen schützen. Dadurch solle das gesamte System gestärkt werden und dessen wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Wert wachsen. Eine Veröffentlichung der geplanten Gesetzesänderungen wird noch für diese Woche angekündigt.

Hinsichtlich verwaister Werke kommt der Bericht zu dem Schluss, dass niemand davon profitiere, wenn urheberrechtlich geschützte Werke nicht genutzt werden könnten, weil der Rechteinhaber nicht zu kontaktieren ist. In Zukunft sollen derartige Werke lizenziert werden können. Dazu soll der Interessent zuerst gewissenhaft nach dem Rechteinhaber suchen, was eine unabhängige Einrichtung bestätigen muss. Die Lizenz würde dann nach der Bezahlung eines marktüblichen Preises gewährt werden. Das Geld selbst wird hinterlegt, für den Fall, dass doch noch ein Rechteinhaber auftaucht.

Darüber hinaus schlägt das IPO die Einführung eines Systems der freiwilligen sogenannten ausgeweiteten Kollektivlizenzierung (Extended Collective Licensing) vor. Dadurch könnten Verwertungsgesellschaften für die Nutzung von Werken zugelassen werden, auch wenn nicht alle Rechteinhaber Mitglieder der Gesellschaft sind. Rechteinhaber können aber einer solchen Lizenzierung ihrer Arbeiten widersprechen. Überhaupt solle ein solches System erst eingeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass die Rechteinhaber hinreichend geschützt sind. Für die Zulassung sollen Verwertungsgesellschaften erst geprüft werden, unter anderem darauf, ob sie betroffene Rechteinhaber hinreichend repräsentieren.

Zu guter Letzt fordert das IPO eine bessere Regulierung der Verwertungsgesellschaften. Ihnen würden derzeit oft mangelnde Transparenz, hohe Verwaltungskosten und problematische Verhandlungsführungen vorgeworfen. Deswegen sollen sich die Gesellschaften zuerst freiwillig eigenen Verhaltensregeln unterwerfen. Für den Fall dass dies nicht funktionieren sollte, wird die Regierung auf dem Gesetzesweg jedoch parallel die Einführung von Verhaltensvorgaben vorantreiben. Die sollen dann automatisch greifen, wenn eine freiwillige Regulierung scheitert. (mho [4])


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-1631741

Links in diesem Artikel:
[1] http://www.ipo.gov.uk/response-2011-copyright.pdf
[2] http://www.ipo.gov.uk
[3] https://www.heise.de/news/Britischer-Medienoekonom-schlaegt-Boersenplatz-fuer-Rechtehandel-vor-1245905.html
[4] mailto:mho@heise.de