Grüne legen Gesetzentwurf zur TK-Überwachung vor

Die Bundestagsfraktion der Grünen hat nach einem Zeitungsbericht einen eigenen Gesetzentwurf zur Reform der Telekommunikationsüberwachung vorgelegt und plädiert für einen Systemwechsel.

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Die Bundestagsfraktion der Grünen hat nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung einen eigenen Gesetzentwurf zur Reform der Telekommunikationsüberwachung vorgelegt. Danach plädiert die Partei für eine Abkehr vom bisher gültigen Katalog der Straftaten, die eine Überwachung rechtfertigen. Stattdessen sprechen sich die Grünen für einen Systemwechsel aus.

In Zukunft solle eine zu erwartende Mindeststrafe von einem Jahr als Maßstab für mögliche Überwachungsmaßnahmen dienen. Berufliche Geheimnisträger sollten im Rahmen ihres Zeugnisverweigerungsrechts gar nicht abgehört werden. Angehörige sollen weiterreichenden Schutz genießen, sofern sie nicht direkt an der Tat beteiligt seien oder gegen sie zum Beispiel wegen Begünstigung ermittelt werde.

Erkenntnisse aus der Privatsphäre sollen nach dem Vorschlag der Grünen vernichtet werden, Abgehörte sollten im Rahmen des Möglichen hinterher informiert werden. Zudem solle allen Betroffenen die Möglichkeit offen stehen, die Abhörmaßnahmen gerichtlich überprüfen zu lassen. Auch für den Richter, der eine Abhörmaßnahme anordnet, sieht der Entwurf der Grünen eine stärkere Rolle vor. Er soll über den Verlauf und gewonnene Erkenntnisse informiert werden.

Insgesamt wollen die Grünen die in den vergangenen Jahren gestiegene Zahl der abgehörten Telefongespräche begrenzen, ohne die Arbeit der Polizei "unnötig zu erschweren", wie der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Jerzey Montag, der SZ sagte. Eine Reform der durch die Strafprozessordnung und die Polizeigesetze der Bundesländer geregelten Überwachung war auch vom Bundesverfassungsgericht angemahnt worden. Mit ihrem Vorschlag wollen die Grünen nun dazu beitragen, dass die Polizeiarbeit dem Rechtsstaat diene, und nicht umgekehrt. (vbr)