Grünes Label für Atomkraft: EU-Kommission bleibt in Taxonomie auf ihrem Kurs
Die EU-Kommission hat ihre endgültige Fassung für die Taxonomie vorgelegt. Nun haben EU-Rat und EU-Parlament das Wort.
Die EU-Kommission hat ihren endgültigen Vorschlag für eine Taxonomie-Verordnung für nachhaltige Wirtschaft vorgelegt. Sie bleibt wie schon in dem am Silvestertag 2021 vorgelegten Vorschlag dabei, Atomkraft und Erdgas als nachhaltig einzustufen.
Dabei würden für Gas und für die Atomkraft gelten, dass sie zum Übergang zur Klimaneutralität beitragen müssen, teilte die EU-Kommission mit. Die Atomenergie müsse nukleare und ökologische Sicherheitsanforderungen erfüllen und Erdgas zum Übergang von Kohle zu erneuerbaren Energien beitragen.
Zugleich führt die EU-Kommission Offenlegungspflichten für Unternehmen ein, die im Gas- und Nuklearenergiesektor tätig sind. Investoren müssen erkennen können, welche Investitionsmöglichkeiten Gas- oder Nuklearaktivitäten umfassen.
Vier Monate Einspruchsfrist
Der nun vorliegende Text des delegierten Rechtsakts entstand nach Konsultationen mit der Expertengruppe der Mitgliedstaaten für nachhaltige Finanzen und der Plattform für nachhaltige Finanzen. Auch habe die Kommission Rückmeldungen des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag vom 31.12.2021 gehört. Sie habe die von diesen Gruppen erhaltenen Beiträge sorgfältig geprüft und in dem nun vorgelegten Text berücksichtigt, schreibt die EU-Kommission. Dazu zählen Anpassungen der technischen Screening-Kriterien sowie Offenlegungs- und Überprüfungsanforderungen.
EU-Parlament und Mitgliedsstaaten im EU-Rat haben nun vier Monate Zeit, die Taxonomie zu prüfen. Sie können eine Verlängerung von zwei Monaten beantragen. Der EU-Rat kann mit 72 Prozent, also mit mindestens 20 Mitgliedsstaaten Einwände erheben. Im EU-Parlament reicht eine einfache Mehrheit für Einwände.
Update 3.2.21, 13.55 Uhr
EU-Finanzmarktkommissarin Mairead McGuinness erläuterte, die Taxonomie helfe, den Weg für private Investitionen zu weisen, um zu unseren Klimazielen beizutragen. Die EU-Taxonomie sei ein Instrument, um die Transparenz auf den Finanzmärkten zu verbessern: Sie sei daher ein Instrument für den Finanzsektor, kein energiepolitisches Instrument der EU. Die Mitgliedstaaten blieben in vollem Umfang für die Entscheidung über ihren eigenen Energiemix verantwortlich.
Schädliche Enerqiequellen wie Kohle machten heute noch 15 Prozent der Stromerzeugung aus, einige Teile Europas seien immer noch stark von Kohle abhängig. In der Taxonommie gehe es darum, den Übergang von kohlenstoffreichen Energiequellen zu kohlenstoffarmen Quellen zu beschleunigen. Die Erneuerbaren Energien seien bereits in der Taxonomie vom vorigen Jahr enthalten. Edgas und Atomenergie könnten auch einen Beitrag zum schwierigen Übergang zur Klimaneutralität leisten – allerdings unter strengen Auflagen, meint McGuinness. Nun plane die EU-Kommission weitere Ergänzungen zu Wasser, Kreislaufwirtschaft, Müllvermeidung und biologische Vielfalt.
Die Atomkraft wurde vor allem auf Betreiben Frankreichs in die Taxonomie mit aufgenommen, das Erdgas kommt der deutschen Seite entgegen. Kritiker des Vorschlags der EU-Kommission meinen, der Green Deal werde dadurch verwässert, den Erneuerbaren Energien würde Geld abgezogen. Zudem eigne sich Atomkraft nicht als Übergangstechnik, da deren weiterer Ausbau zu lange dauere und zu kostspielig sei.
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(anw)