Grünes Label für Atomkraft und Erdgas: Greenpeace will gegen Taxonomie klagen

Die Umweltschutzorganisation Greenpeace will nun vor Gericht gehen, damit Investitionen in Erdgas und Atomkraft nicht als nachhaltig eingestuft werden.

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Protestaktion von Greenpeace.

(Bild: Greenpeace)

Lesezeit: 2 Min.

Die EU-Kommission hat vergangene Woche die Beschwerde von Greenpeace gegen die Taxonomie-Verordnung abgelehnt. Die Umweltschutzorganisation hat nun angekündigt, vor dem Europäischen Gerichtshof dagegen zu klagen, dass Investitionen in fossiles Gas und Atomkraft in der Europäischen Union als nachhaltig gelten, geht aus einer Mitteilung von Greenpeace hervor. Im kommenden April wolle Organisation die Klage einreichen.

Das Taxonomie genannte Klassifikationssystem soll Investoren darüber informieren, welche Finanzierungen als klimafreundlich gelten. Die EU-Kommission hatte Ende 2021 auf Drängen von EU-Mitgliedsstaaten Erdgas und Atomkraft in einem delegierten Rechtsakt mit in die Klassifikation aufgenommen. EU-Parlament und die EU-Mitgliedsländer hatten dagegen keine relevante Mehrheit gesetzt, seit 1. Januar 2023 ist die ergänzte Verordnung in Kraft.

Greenpeace wirft der EU-Kommission vor, mit der überarbeiteten Taxonomie Greenwashing "schmutziger Energien" zu betreiben. Darüber hinaus belohne die EU-Kommission nun jene Unternehmen, die für den Klimanotstand und die aktuelle Energiekrise verantwortlich seien. Greenpeace hatte im September vorigen Jahres gegen die Taxonomie Einspruch eingelegt, kurz darauf auch der BUND und andere Umweltschutzorganisationen.

Gas und Atomkraft in die Taxonomie einzubeziehen, verstoße gegen die Taxonomieverordnung als solche, zudem gegen das europäische Klimagesetz und die Verpflichtungen der EU aus dem Pariser Klimaabkommen von 2015, meinen Greenpeace und die anderen Organisationen. Das Argument der EU-Kommission, Erdgas einzubeziehen, weile es keine technisch und wirtschaftlich machbaren kohlenstoffarmen Alternativen gibt, sei falsch. Schließlich gebe es Wind- und Solarenergie. Die Atomkraft verstoße gegen das Prinzip "Do No Significant Harm" der Taxonomieverordnung.

Österreich hatte im Oktober 2022 gegen die neueste Fassung der EU-Taxonomie vor dem Gericht der Europäischen Union geklagt. Unterdessen zeichnet sich ein weiterer Streit über die Energiepolitik ab. Frankreich will erreichen, dass Wasserstoff, der mit Hilfe von Atomkraft erzeugt wird, als "grün" eingestuft wird. Die deutsche Bundesregierung lehne dies ab, hieß es vorige Woche in Medienberichten.

(anw)