Grundgesetzänderung zum "Großen Lauschangriff" verabschiedet

Die Abgeordneten im Deutschen Bundestag stimmten heute mit knapper Zweidrittelmehrheit für eine Änderung von Artikel 13 des Grundgesetzes, die Voraussetzung für das Gesetzespaket ist, das als der "Große Lauschangriff" landläufig bekannt ist.

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Von
  • Arne Mertins

Die Abgeordneten im Deutschen Bundestag stimmten heute mit knapper Zweidrittelmehrheit für eine Änderung von Artikel 13 des Grundgesetzes, die Voraussetzung für das Gesetzespaket ist, das als der "Große Lauschangriff" landläufig bekannt ist. Damit können Privatwohnungen überwacht sowie Gespräche bestimmter zeugnisverweigerungsberechtigter Personen abgehört werden. Zum anderen wurde das Geldwäschegesetz nachgebessert, wonach jetzt kriminell erlangte Profite beschlagnahmt und eingezogen werden können.

Gegner und Betroffene, wie z.B. Journalistenverbände sehen darin eine Aushöhlung der Demokratie, während die Befürworter das Gesetz als Notwendigkeit im Kampf gegen die organisierte Kriminalität erachten.

Siehe dazu den Bericht von Christiane Schulzki-Haddouti in Telepolis: Meinungen und Hintergründe (ame)