Gutachten: Rundfunkgebührenmodell kann geändert werden

Ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Paul Kirchhof stützt eine Änderung des Rundfunkgebührenmodells hin zu einer Haushaltsabgabe.

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Von
  • Florian Müssig

Wie der Spiegel vorab berichtet, wird der Heidelberger Verfassungsrechtler Professor Paul Kirchhof in der kommenden Woche ein Gutachten vorstellen, das die verfassungsrechtlichen Zweifel an einer Änderung des bestehenden Rundfunkgebührenmodells ausräumt. Das könnte den Weg frei machen für eine Reform von der derzeitigen gerätebezogenen Abgabe hin zu einer Haushaltsabgabe.

Das bisherige Modell steht unter anderem in der Kritik, weil es aus der Vor-Internet-Zeit stammt und auch rein dienstlich genutzte PCs als Rundfunkempfänger klassifiziert. Weil man damit per Internet-Streaming Radio und Fernsehen empfangen kann, seien auch Gebühren fällig. Mit einem neuen Modell könne auch das Image der Rundfunkgebühr und der Gebühreneinzugszentrale GEZ aufgebessert werden. (mue)