Handel mit gebrauchten Oracle-Lizenzen weiterhin unzulässig

In zweiter Instanz hat das OLG München Oracle Recht gegeben und per einstweiliger Verfügung der Firma usedSoft GmbH den Handel mit gebrauchten Datenbanklizenzen untersagt.

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Von
  • Christian Kirsch

In zweiter Instanz hat nun auch das OLG München (Az. 6 U 1818/06) Oracle Recht gegeben und der Firma usedSoft GmbH den Handel mit gebrauchten Datenbanklizenzen untersagt. Im Januar war bereits das Landgericht München zum gleichen Urteil gelangt (Az. 7 O 23237/05). Allerdings handelt es sich in beiden Fällen lediglich um einstweilige Verfügungen. Das Hauptsacheverfahren ist noch vor dem Landgericht München anhängig.

usedSoft beruft sich auf ein Urteil [PDF] des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2000, demzufolge Kunden auf Datenträgern erworbene Software unter bestimmten Voraussetzungen weiterverkaufen dürfen. Außerdem führt die Firma ein Gutachten [PDF] des Münsteraner Professors Thomas Hoeren aus diesem Jahr ins Feld. Er vertritt dort die Position, dass es keine Rolle spiele, auf welchem Weg die Software das erste Mal ausgeliefert wurde. Seiner Meinung nach gilt das BGH-Urteil deshalb auch für aus dem Internet heruntergeladene Programme. (ck)