Handy-Roaming: EU will Großhandels- und Endkundenpreise regulieren

Per Verordnung will die Kommission die Inter-Operator-Tarife den tatsächlichen Kosten anpassen und auch Endkundenpreise regulieren. Die Annahme eines Telefonats im Auslands könnte künftig kostenlos sein.

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Von
  • Sven-Olaf Suhl

Die EU-Kommissarin für die Informationsgesellschaft und Medien Viviane Reding hat die angekündigten Maßnahmen zur Senkung der Kosten für Handy-Telefonate im Ausland (Roaming) vorgestellt. So plant die Kommission, auf dem Verordnungsweg die so genannten Inter-Operator-Tarife den tatsächlichen Kosten anzupassen. Diese Großhandelspreise (Wholesale) handeln die Mobilnetzebtreiber bislang jeweils bilateral aus. Entsprechend können international operierende Konzerne wie Vodafone, T-Mobile oder O2/Telefonica Kostenvorteile erzielen, während zum Beispiel südeuropäischen Carriern vorgeworfen wird, sich an den Telefonaten der zahlreichen nordeuropäischen Touristen schadlos zu halten.

Um sicherzustellen, dass die Verbraucher von der Senkung der Großhandelspreise profitieren, hält die Kommission außerdem eine Preisregulierung auf Endkundenebene für notwendig. Durch die beabsichtigte Verordnung könnten insbesondere alle beim Angerufenen anfallenden Gebühren für die Entgegennahme eines Anrufs während des Aufenthalts in einem anderen EU-Mitgliedstaat abgeschafft werden, kündigt die Kommission an.

Was Endkunden frohlocken lässt, dürfte den Netzbetreibern allerdings Sorgen bereiten: Roaming-Einnahmen machen derzeit rund acht Prozent der Umsätze eines Mobilnetzbetreibers aus, schätzte in der vergangenen Woche das Wall Street Journal. So verwundert es nicht, dass der österreichische Verband alternativer Telekommunikations-Netzbetreiber gerade erst eine Roaming-Regulierung als "zentrale Planwirtschaft" gegeißelt hat. Der Verband hatte darauf hingewiesen, dass Österreich praktisch unbesiedelte Gebiete deswegen mit Mobilfunk versorgt, weil die Touristen den Netzbetreibern entsprechende Einnahmen bescheren.

Endkunden werden hingegen den von der Kommission geplanten Grundsatz begrüßen, sich bei der Regulierung der Roaming-Preise an den in seinem Wohnsitzland geltenden Gebühren zu orientieren Ungeachtet seines Aufenthaltsorts in der EU würde der Kunde dann für ein Ortsgespräch (zum Beispiel eine Taxibestellung) den Ortstarif, hingegen für einen Anruf zu Hause während der Urlaubsreise einen normalen Auslandstarif bezahlen.

Nachdem die EU-Kommission bereits im Februar und März zu Stellungnahmen zum Roaming aufgefordert hatte, beginnt am 3. April die zweite Phase der Anhörung der Öffentlichkeit zu den heute vorgestellten Grundzügen einer Roaming-Verordnung und endet am 28. April. Danach könnte der Vorschlag im Juni im Anschluss an eine "eingehende Folgenabschätzung" von der Kommission angenommen werden. Der Vorschlag für eine Roaming-Verordnung bedarf der Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Ministerrates. Die Verordnung wäre ein Instrument zur Vollendung des Binnenmarktes, laufende wettbewerbsrechtliche Verfahren zum Auslands-Roaming werden der Kommission zufolge dadurch nicht präjudiziert. (ssu)