Handys weiterhin für eine Mark

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, daß Handys weiterhin zum Dumping-Preis für eine Mark verkauft werden dürfen.

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Von
  • Andreas Beier

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, daß Handys weiterhin zum Dumping-Preis für eine Mark verkauft werden dürfen. Allerdings müssen die Anbieter deutlicher als bisher die Folgekosten wie Anschlußgebühr und monatliche Grundgebühr für den Kartenvertrag herausstellen, der obligatorischer Bestandteil eines solchen Geschäfts ist. Auch darf der Handel nicht mehr nur mit dem billigsten Minutenpreis werben, sondern muß in Zukunft auch den teuersten Preis für eine Minute Telefonieren angeben.

Die Richter des BGH wollen mit diesem Urteil die bei solchen Angeboten im Kleingedruckten versteckten Kosten besser erkannbar machen. Informierte Verbraucher wissen aber schon länger, daß ein High-Tech-Handy nicht mit einem symbolischen Preis zu finanzieren ist, sondern erst durch die späteren Gebühren bezahlt wird. (adb)