Hartplatzhelden hoffen auf Grundsatzurteil im Streit mit Fußballverband

Die rechtliche Auseinandersetzung um Amateuraufnahmen auf dem Videoportal von Fußballfans geht mit dem Berufungstermin Mitte Dezember ins Rückspiel, in dem die Macher der Webseite auf einen klaren Sieg setzen.

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Die rechtliche Auseinandersetzung um Amateuraufnahmen auf dem Videoportal Hartplatzhelden geht mit dem Berufungstermin am 18. Dezember vor dem Oberlandesgericht Stuttgart ins Rückspiel. Sportrechtsexperte Fabian Reinholz von der Berliner Kanzlei Härting Rechtsanwälte, welche die Plattform vertritt, erwartet dabei ein Grundsatzurteil zugunsten seiner Mandanten. Seiner Ansicht nach sind die vom Württembergischen Fußballverband (wfv) geltend gemachten Monopolansprüche gegenstandslos: "Weder sind Fußballspiele urheberrechtlich geschützt noch kann der Verband Rechte an den Videoaufnahmen beanspruchen, da die Aufnahmen von privaten Amateurfilmern am Spielfeldrand angefertigt werden – ohne Zutun des Verbandes."

Das Landgericht Stuttgart hatte der Klage der Landesvereinigung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Mai stattgegeben. Das Mini-YouTube für Amateurfußballer soll dem umstrittenen Richterspruch zufolge keine Filmbeiträge von Spielen aus der südwestdeutscher Region des wfv mehr zeigen dürfen. Der Verband hatte gegen die Betreiber der Website, auf der Nutzer in Eigenregie Szenen von Spielen in den unteren Ligen hochladen und bewerten können, Unterlassungsansprüche auf Basis des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geltend gemacht. Der wfv erbringe "umfangreiche organisatorische und finanzielle" Vorleistungen, deren Refinanzierung das Videoportal behindere.

Laut Reinholz hat der Fall eine Reihe von Grundsatzfragen aufgeworfen. So gehe es etwa darum, ob ein Fußballverband Exklusivrechte an den Amateur- und Jugendfußballspielen der Vereine aus seinem Bereich und ein Zentralvermarktungsrecht für alles Bildmaterial habe. Die im wfv organisierten Vereine hätten zwar das Hausrecht und könnten theoretisch Filmaufnahmen verbieten. Ohne eine derart weitgehende Regelung stünden die Rechte an den Aufnahmen jedoch weder den Vereinen noch gar dem Verband zu. Der Amateurfußball verfüge nicht ansatzweise über vergleichbares Vermarktungspotential wie der Profi-Sektor, sodass die Spiele auch wettbewerbsrechtlich nicht zu schützen seien. Zudem würden auf dem Portal weder Zusammenfassungen noch komplette Spiele wiedergegeben.

Unabhängig vom Ausgang des Berufungsverfahrens haben die Hartplatzhelden auch dieses Jahr wieder einen Wettbewerb gestartet. Alle Hobby- und Amateurfußballer – mit Ausnahme der Württemberger – sind eingeladen, ihre schönsten Clips auf der Plattform zur Wahl zu stellen. Gesucht wird das Amateurtor des Jahres, über das unter anderem Günther Jauch mitentscheiden wird. Auch die beste Torwartparade, der größte Pechvogel und die schlimmste Grätsche sollen prämiert werden. Der TV-Moderator und Juror schwelgte angesichts der Videobeiträge auf dem Portal erst einmal in Kindheitserinnerungen: "Den Ball aus 80 Zentimeter Entfernung und ohne Gegenspieler noch an die Latte gedonnert zu haben, ist mir selbst in der Schülermannschaft schon passiert. Seit dem Tag wurde ich nur noch im Dreierpack am Ende der Mannschaftswahl verramscht." (Stefan Krempl) / (vbr)