Hartz IV-Software: Nur noch 20 Fehler

Die Software zur Berechnung des Arbeitslosengeld II soll nun am 25.10. mit etwa 20 Fehlern verfügbar werden, die "zu minimalen Falschzahlungen" führen können; auch bestimmte Gruppen von Langzeitarbeitslosen sollen nicht erfasst werden können.

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Von
  • Detlef Borchers

Wie bereits am Sonntag von heise online gemeldet, kommt die Hartz IV-Software "A2ll" zur Berechnung des Arbeitslosengeldes nicht termingerecht am 18. Oktober. In Berlin erklärte Kay Senius, der zuständige Projektleiter der Bundesagentur für Arbeit (BA), dass nunmehr der 25. Oktober der Stichtag sei, an dem das webbasierte Programm bundesweit zur Verfügung stehen soll. Auch diese Software soll noch unfertig sein und etwa 20 Fehler enthalten, die "zu minimalen Falschzahlungen" führen können. Außerdem sollen bestimmte Gruppen von Langzeitarbeitslosen nicht von der Software erfasst werden können. Ihre Ansprüche müssten per Hand berechnet werden. BA-Vorstandschef Frank-Jürgen Wiese erklärte in diesem Zusammenhang, dass die in den Kommunen angelaufenen Notfallprogramme überflüssig seien, obwohl die Software größere Mängel aufweise. Über Überbrückungssysteme zu reden, ergebe überhaupt keinen Sinn, "weil dieser Plan aus heutiger Sicht nicht umgesetzt werden muss", erklärte Weise.

In den betroffenen Kommunen sieht man das freilich anders: "Gut, wir wissen jetzt, dass wir mit 20 Fehlern fehlerhafte Bescheide erstellen. Aber wer garantiert denn, dass nicht weitere 20 Fehler auftauchen, die größeren Kalibers sind?", erklärte ein leitender Sachbearbeiter einer westdeutschen Großstadt. "Anstelle der offenbar nicht ausgereiften Software kann es sehr wohl Sinn ergeben, mit entsprechend erweiterten und bekannten Sozialhilfe-Programmen zu arbeiten, wenn diese besser ausgetestet sind." Neben den bereits erwähnten Alternativen sollte noch das Programm Lämmkomm der Dortmunder Firma Lämmerzahl angeführt werden, das unter anderem von den Städten Essen und München zur Auszahlung des Arbeitslosengeldes II (Alg-II) benutzt wird. Dieses Programm hatte unlängst das Datenschutz-Gütesiegel des ULD Schleswig-Holstein erhalten.

Unterdessen freuen sich die IT-Verantwortlichen der Bundesagentur für Arbeit, dass die in der Agentur entwickelte Software für die zentrale Personendatenverwaltung (zPDV) einen Preis erhält. Sie wurde von der Firma Borland auf der Entwicklerkonferenz European Borcon als "Customer Application of the Year 2004" ausgezeichnet. Als Gründe führt man bei Borland an: "Bei zPDV handelt es sich um eine Multi-Tier-Applikation mit zentraler Datenhaltung und einer Infrastruktur auf Basis des Borland Enterprise Server. Implementiert wurde das BA-Projekt auf den Borland-Applikationsservern unter Solaris und mit einer Informix-Datenbank. Über diese Infrastruktur-Lösung hinaus bringt Borland das Management-Werkzeug AppCenter in das Projekt ein." In diesem Zusammenhang dementiert man bei der BA Berichte, nach denen eben dieses zPDV zu langsam laufe. Vielmehr sollen die Engpässe auf Seiten der Arbeitslosengeld-II-Software A2ll liegen, die ebenfalls auf die zentralen Personendaten-Software zugreife.

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(Detlef Borchers) / (jk)