Hasskommentare: Anzeige auch gegen Facebooks Nordeuropa-Chef

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat nach einer weiteren Anzeige auch Ermittlungen gegen den Nordeuropa-Chef des sozialen Netzwerks eingeleitet. Zuvor waren bereits drei weitere Manager angezeigt worden.

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Facebook

(Bild: dpa, Christoph Dernbach/Archiv)

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Nach einer weiteren Strafanzeige eines Würzburger Anwalts wegen vorsätzlicher Beihilfe zur Volksverhetzung hat die Justiz in Hamburg auch gegen den deutschen Nordeuropa-Chef von Facebook ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Nana Frombach, bestätigte einen Bericht von Spiegel Online. Dabei geht es um Hassbotschaften, die Nutzer in dem sozialen Netzwerk veröffentlicht haben und die von Facebook nicht gelöscht wurden. Der angezeigte "Managing Director Northern, Central and Eastern Europe" Martin Ott sitzt in Hamburg.

Der Würzburger Anwalt hatte zuvor bereits die Geschäftsführer der Facebook Germany GmbH angezeigt, die in Deutschland Werbeanzeigen für Facebook akquiriert. Das Netzwerk selbst wird in Deutschland allerdings nicht von der Facebook Germany GmbH betrieben, sondern von Facebook Limited mit Sitz in Irland.

Frombach sagte, das Landeskriminalamt sei von der Staatsanwaltschaft nun beauftragt zu prüfen, ob die angezeigten Straftaten überhaupt stattgefunden haben. "Dabei wird ermittelt, was genau wie lange online gestanden hat." Erst danach werde die Staatsanwaltschaft rechtlich bewerten. "Dabei geht es dann auch um die Frage, ob mögliche strafbare Inhalte überhaupt in den Verantwortungsbereich der angezeigten Personen fallen", sagte die Sprecherin der dpa.

Facebook hatte nach der ersten Strafanzeige betont, es gebe verschiedene Wege, Inhalte auf Facebook zu melden. "Inhalte wie Hassrede, Aufruf zur Gewalt oder Gewaltverherrlichung verstoßen gegen die Gemeinschaftsstandards", sagte ein Sprecher. Durch die verstärkte Partnerschaft mit der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia (FSM) und der bestehenden Kooperation mit Jugendschutz.net hätten Menschen zusätzliche Eskalationsstufen, um ihre Bedenken zu melden.

Der Würzburger Rechtsanwalt Chan-jo Jun argumentiert, dass ohne die Werbeeinnahmen, die Facebook in Hamburg generiere, das Portal nicht betrieben werden könne. "Die Facebook Germany GmbH fördert somit die Verbreitung von volksverhetzenden, strafbaren Inhalten durch Handlungen in Deutschland ausgehend vom deutschen Unternehmenssitz in Hamburg", heißt es in seiner Anzeige. Die beanstandeten Beiträge und Kommentare seien zwar nicht von Facebook-Mitarbeitern verfasst worden, allerdings seien sie von diesen nach Beanstandung geprüft, genehmigt und weiterverbreitet worden. (mit Material der dpa) / (anw)