Herber Rückschlag für US-Wahlmaschinenhersteller

Kaliforniens Innenministerin Debra Bowen widerruft die Zulassung der bisher eingesetzten Wahlcomputer.

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Von
  • Richard Sietmann
Unmittelbar vor Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von sechs Monaten vor dem nächsten Wahlgang hat Kaliforniens Secretary of State Debra Bowen in einer mitternächtlichen Pressekonferenz in der Nacht von Freitag zu Samstag die bisher in dem US-Bundesstaat geltende Zulassungen der elektronischen Stimmerfassungssysteme zurückgezogen. Im Februar 2008 stimmen die kalifornischen Wähler bei den Vorwahlen über die Aufstellung der Kandidaten der Parteien zur Wahl des US-Präsidenten im November 2008 ab.
Mit diesem Schritt reagierte die Demokratin, die im letzten November gegen den von Gouverneur Arnold Schwarzenegger unterstützten republikanischen Vorgänger Bruce McPherson in das Amt gewählt worden war und sofort damit begann, ihr Wahlversprechen einer umfassenden Sicherheitsüberprüfung ("Top-to-Bottom Review") der Wahlcomputer einzulösen, auf die vernichtenden Ergebnisse der von unabhängigen Informatikern durchgeführten Evaluation. Eine Ausnahme machte sie unter Auflagen lediglich zugunsten von Behinderten, deren Verbände zu den stärksten Befürwortern der elektronischen Stimmerfassung in den USA gehören: Danach darf für diesen Wählerkreis in jedem Stimmbezirk höchstens ein Touchscreen-Gerät aufgestellt werden, und um die Anonymität zu wahren auch nur dann, wenn sichergestellt ist, dass es von mindestens fünf Wählern genutzt wird.
Dem System InkaVote Plus des Herstellers ES&S, das im einwohnerstarken Los Angeles County eingesetzt wird, entzog die Innenministerin die Zulassung gänzlich, nachdem das Unternehmen sich geweigert hatte, den Quellcode der Wahlsoftware fristgerecht zur Überprüfung durch Computerwissenschaftler zur Verfügung zu stellen. Den anderen Herstellern Diebold Election Systems, Sequoia Voting Systems und Hart Intercivic stellte sie die Wiederzulassung in Aussicht, sofern sie in einem abgestuften Fristenplan rechtzeitig einschneidende Auflagen erfüllen.
So bleiben Diebold beispielsweise 30 Tage, für sein Gesamtsystem aus Touchscreen-Geräten AccuVote AV-TSX, optischen Stimmzettel-Scannern AV-OS und dem Wahlmanagementsystem GEMS ein Konzept vorzulegen, mit dem das von den Gutachtern aufgezeigte Risiko des Einschleusens manipulierter Software an einzelnen Geräten und von Virenattacken auf das Gesamtsystem eines Wahlkreises vermieden werden kann. Innerhalb von 45 Tagen muss das Unternehmen ein umfassendes Sicherheitskonzept für die Abläufe von der Programmierung bis zum lückenlosen Zugriffsschutz zur Genehmigung vorlegen, und binnen 60 Tagen muss es überdies detaillierte einheitliche Regelungen vorlegen, wie das Audit der elektronischen Stimmerfassung anhand der ausgedruckten Papierbelege -- dem so genannten "Voter Verified Paper Audit Trail" -- gehandhabt und eventuelle Diskrepanzen aufgelöst werden sollen.
Ob es den Herstellern gelingt, sämtlichen Auflagen fristgerecht nachzukommen, ist unklar. Doch selbst wenn das der Fall ist, das hat die Innenministerin in ihrer Entscheidung klargestellt, sollen sämtliche elektronisch erfassten und gezählten Wählerstimmen anhand der Papierbelege noch einmal manuell nachgezählt werden.
  • "Eine neue Situation", E-Voting in Deutschland nach dem Wahlmaschinen-Hack , Interview mit Professor Dieter Richter von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, c't 24/06, S. 72
  • Obskure Demokratie-Maschine, Sind Wahlcomputer manipulationssicher?, c't 20/06, S. 86
  • E-Voting: Ja, aber ..., Bedenken gegen die Wahlcomputer von Nedap, c't 16/06, Seite 54
  • Naive E-Wähler, Rechtliche und technische Probleme bei Wahlcomputern in Deutschland, c't 15/06, Seite 104
  • Der Stift-Kompromiss, Das Hamburger Landeswahlamt propagiert fürs Voting den digitalen Wahlstift, c't 6/06, S. 90
  • "Der schleichende Verfall der öffentlichen Kontrolle", Der 22C3 diskutiert über Wahlen per Internet und E-Voting, c't 2/06, S. 20
  • E -Voting vs. Verfassung, Rechtliche Bedenken bei elektronischen Wahlmaschinen in Deutschland, c't 1/06, S. 80
  • Elektronische Wahlen?, Einige verfassungsrechtliche Fragen, c't 23/05, S. 228
  • Dreimal drücken – fertig?, E-Voting-Großeinsatz bei der Bundestagswahl, c't 19/05, S. 54
  • Trial and Error, Streit um technische Richtlinien für US-Wahlcomputer, c't 17/05, S. 54
  • E-Voting – ein Spiel mit dem Feuer, Elektronische Wahlsysteme bei den US-Präsidentschaftswahlen 2004, c't 23/04, S. 100
  • Verführerischer Charme ..., ... aber die Einführung allgemeiner Online-Wahlen bleibt umstritten, c't 11/01, S. 22
  • Der virtuelle Wähler, Zweifel am Urnengang mittels Internet, c't 8/01, S. 70
  • (Richard Sietmann) /