Hessen veräußert Kryptowährung aus Drogendelikten im Wert von 100 Millionen Euro

Beschlagnahmtes Kryptogeld aus Drogendelikten muss sauber sein, um es rechtssicher verkaufen zu können. Ein neu entwickelter Prozess hat dies möglich gemacht.

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(Bild: mk1one/Shutterstock.com)

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Das Land Hessen und die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main haben aus Drogengeschäften beschlagnahmtes Kryptogeld im Wert von rund 100 Millionen Euro innerhalb einer Woche verkauft. Dies geht aus einer Mitteilung des Bankhauses Scheich von Mittwoch hervor, das die Abwicklung des Verkaufs "kontaminierter Coins" übernommen hatte.

Der Verkaufsprozess der Kryptowerte sei bis zum 20. Dezember abgeschlossen worden, heißt es in der Mitteilung des Bankhauses Scheich. Das Kryptogeld stammte nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft aus Drogendelikten, die im Laufe eines Ermittlungsverfahrens sichergestellt worden seien. Die Täter wurden bereits im Juli 2021 zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Das digitale Geld fiel dann an das Land Hessen als neuen Eigentümer.

"Kontaminierten Coins", die aus kriminellen Machenschaften stammen, können nicht wieder auf herkömmliche Weise auf Kryptobörsen gehandelt werden, schreibt das Bankhaus Scheich. Gemeinsam mit der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt habe man einen Prozess erarbeitet, mit dem die Kryptowährungen gesäubert und damit verkauft werden können. Dieses Verfahren erlaube auch in Zukunft, solches aus Verbrechen stammendes digitales Geld rechtssicher und schnell zu veräußern. Deshalb haben die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt und das Bankhaus Scheich eine Vereinbarung getroffen, die langfristig dafür sorgen soll, dass beschlagnahmtes Kryptogeld rechtssicher für das Land Hessen verkauft werden kann.

"Vor allem im Umgang mit den geldwäscherechtlichen Anforderungen der Handelsteilnehmer mussten wir praktisch Neuland beschreiten. Ich bin mir sicher, dass wir hier einen neuen Marktstandard für die Verwertung staatlich beschlagnahmter Kryptowerte geschaffen haben", sagte Daniel Resas, Jurist und Experte für Blockchain-basierte Geschäftsmodelle bei der Wirtschafts- und Steuerrechtskanzlei YPOG, die Rechtsberatung zum Prozess geliefert hatte.

Wie Boris Ziganke, Mitglied des Vorstandes des Bankhaus Scheich mitteilte, sei es zudem schwierig gewesen, so hohe Mengen an Kryptowährungen in kurzer Zeit zu veräußern, ohne dass es zu Marktverwerfungen käme. Über die üblichen Krypto-Handelsplattformen, die von Privatanlegern genutzt werden, sei dies nicht möglich. Details, wie das Bankhaus vorgegangen war, nannte Ziganke aber nicht.

Das Bankhaus Scheich wurde 1985 gegründet und hat sich auf Kryptowährungen und digitale Vermögenswerte spezialisiert.

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(olb)