Hessen will Rasterfahndung wieder aufnehmen

Der Hessische Landtag hat mit den Stimmen von CDU und FDP Erleichterungen der Rasterfahndung beschlossen. Das OLG Frankfurt hatte die Rasterfahndung in Hessen für rechtswidrig erklärt.

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Am gestrigen Donnerstag hat der Hessische Landtag mit den Stimmen von CDU und FDP Erleichterungen der Rasterfahndung beschlossen. So wurde in einer Änderung des "Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung" (HSOG) nun der Richtervorbehalt bei der Anordnung zur Rasterfahndung abgeschafft. Noch am 21. Februar hatte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt die Rasterfahndung in Hessen als erheblichen Grundrechtseingriff kritisiert und für rechtswidrig erklärt.

Mit der Änderung kann nun künftig der LKA-Präsident selbst die Anordnung erlassen, der seinerseits den Weisungen des Innenministers unterliegt. Außerdem wird der Gefahrenbegriff herabgesetzt: Künftig müssen keine tatsächliche Anhaltspunkte für bevorstehende Straftaten vorliegen. "Die massenhafte Grundrechtsverletzung, besonders im Sinne der informationellen Selbstbestimmung, wäre mittels der Neuregelung bereits bei relativ banalen Straftatbeständen, wie zum Beispiel bei bandenmäßigem Fahrraddiebstahl legitim", kritisiert daraufhin der AStA der Justus-Liebig-Universität Gießen die Gesetzesänderung.

Auch die Unterrichtungspflicht schränkt das neue Sicherheitsgesetz ein. Künftig müssen nur noch dann Bürger von der Datenerhebung unterrichtet werden, wenn weitere Ermittlungen im Anschluss an die Rasterfahndung durchgeführt werden. "Jetzt muss erst einmal jeder pauschal verdächtige ausländische Kommilitone seine Unschuld beweisen," kritisiert AStA-Referentin Christina Romhányi.

"Auch wenn der 11. September nunmehr fast ein Jahr zurückliegt, können wir keine Entwarnung geben", sagte der hessische Innenminister Volker Bouffier. Die Rasterfahndung sei ein "unverzichtbares Instrument dafür, Terrorakte bereits im Vorfeld verhindern zu wollen". Mit der Gesetzesänderung sei eine wichtige Sicherheitslücke geschlossen worden. "Eine schnelle Wiederaufnahme der Rasterfahndung ist nicht nur wichtig für Hessen, sie ist auch von großer Bedeutung für die Sicherheit der gesamten Bundesrepublik", meint Bouffier. "Fehlt ein Land, so entsteht ein Sicherheitsleck".

Der AStA der Justus-Liebig-Universität Gießen will nun vor dem Hessischen Staatsgerichtshof Verfassungsbeschwerde einlegen. Parallel will er vor dem Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag stellen, der die beschlossene Gesetzesänderung für verfassungswidrig erklären soll. (Christiane Schulzki-Haddouti) / (jk)