Rasterfahndung in Hessen endgültig gestoppt

Hessens Oberlandesgericht stoppt Rasterfahndung gegen Willen des Innenministers und kritisiert Düsseldorfer Entscheidung.

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt stoppte am gestrigen Donnerstag die Rasterfahndung in Hessen endgültig und wies die Beschwerde des hessischen Innenministers Bouffier gegen die Entscheidung des Landgerichts Wiesbaden zurück. In seiner Entscheidung schrieb das OLG, dass "hinreichende Anhaltspunkte" dafür fehlten, "dass in dem hier maßgeblichen Zeitpunkt der landgerichtlichen Entscheidung die Voraussetzungen für die Anordnung der Datenübermittlung [...] zur Abwehr von Terroranschlägen in Deutschland gegeben waren."

Die Richter gingen sogar soweit, die Kollegen vom Oberlandesgericht Düsseldorf zu kritisieren, die sich bei der Definition der gegenwärtigen Gefahr auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes bezogen und eine zweigleisige Entscheidung getroffen hatten: Rasterfahndung über Ausländer geht in Ordnung, über Inländer nicht. Bisher hat das Bundeskriminalamt im Rahmen der im September angelaufenen Rasterfahndung nach terroristischen "Schläfern" 19.872 Personendatensätze erfasst, geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke (PDS) hervor.

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