DUH-Klage gegen Meta erfolglos: Facebook-Gruppen werden nicht geschlossen

Nach Gewaltdrohungen will die DUH Facebook-Gruppen schließen lassen. Auch das Gericht spricht von "unsäglichen Gewaltfantasien", sieht aber wenig Handhabe.

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(Bild: Lukasz Stefanski/Shutterstock.com)

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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat zunächst vergeblich gegen Meta geklagt, um zwei Facebook-Gruppen schließen zu lassen. Das Landgericht Berlin habe eine entsprechende Musterklage am Dienstag abgewiesen, teilte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch mit. Er kündigte an, vor dem Berliner Kammergericht gegen das Urteil in Berufung zu gehen und weiter für einen besseren Schutz vor Hass und Hetze in den sozialen Medien zu kämpfen.

Hintergrund sind Gewalt- und Morddrohungen in einer öffentlichen und einer privaten Facebook-Gruppe mit mehr als 50.000 beziehungsweise rund 12.000 Mitgliedern. Bei Meta stünden die kommerziellen Interessen im Vordergrund, erklärte Resch. Er forderte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) auf, eine gesetzliche Regelung gegen Facebook und andere Soziale Medien zu erlassen.

Resch schilderte, er selbst sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DUH würden seit Jahren massiv angefeindet und beleidigt, es gebe auch Gewaltaufrufe und Gewaltfantasien. Das Gericht sprach in der mündlichen Verhandlung von "unsäglichen Gewaltfantasien".

Zugleich verdeutlichte der Vorsitzende Richter Holger Thiel, dass die Klage wenig Chancen habe, weil die gesetzlichen Grundlagen dafür nicht ausreichten. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz sehe nur vor, Äußerungen zu löschen. Es wäre nicht verhältnismäßig, eine Gruppe zu schließen, weil dadurch auch die Meinungsfreiheit der Mitglieder eingeschränkt würde, die sich korrekt verhielten.

Resch und seine Anwälte verwiesen in der Verhandlung auf das Einschreiten bei Demonstrationen. Diese könnten aufgelöst werden, wenn einzelne Menschen sich nicht an Auflagen hielten oder Straftaten begingen. Sie baten das Gericht, die "Güterabwägung des Versammlungsrechts" auf den vorliegenden Fall zu übertragen.

Es sei ihm weder praktisch noch emotional kaum zumutbar, jeden einzelnen Hasskommentar zu recherchieren, bei Meta zu melden und Strafanzeige zu erstatten, sagte Resch. Weder Meldungen an Facebook selbst noch rund 300 Strafanzeigen der DUH hätten die Drohungen gestoppt.

Meta verlangt laut DUH, dass Opfer jede einzelne Hass- und Bedrohungsnachricht selbst aufspüren und einzeln den Strafverfolgungsbehörden oder Meta melden. Erst dann prüften die Staatsanwaltschaften beziehungsweise könne das Unternehmen aktiv werden. "Versuche, mit dem Unternehmen in einen Dialog über die Schließung der Gruppen zu treten, waren zuvor trotz aufwändiger Dokumentationen vieler Einzelbeispiele von Droh- und Gewaltaufrufen gescheitert", schreibt die DUH.

"Die vom Kläger bezweckte Verlagerung der Pflicht zu aktivem Handeln – weg von den Betroffenen, hin zu den Anbietern von Internetforen – haben wir heute leider nicht erreicht", sagte Rechtsanwältin Juliane Schütt für die DUH. Nach Angaben von Meta-Anwalt Tobias Timmann lag der Anteil der "rechtsverletzenden Beiträge" in den Facebook-Gruppen bei unter einem Prozent. Eine Meta-Sprecherin sagte auf Anfrage der dpa: Hassrede sei inakzeptabel, das Unternehmen gehe aktiv gegen deren Verbreitung auf den Meta-Plattformen vor. "In diesem Fall haben wir die unrechtmäßigen Inhalte, die uns gemeldet wurden, entfernt."

"Es ist bedauerlich, dass das Berliner Landgericht zwar die massiven Hass- und Gewaltkommentare verurteilt, aber keinen rechtlichen Weg sah, solche Foren auf Facebook zu verbieten und so all die Opfer von Hetz-Gruppen zu schützen", erklärte Resch. Er hofft nun in nächster Instanz auf das Kammergericht.

Dort hatte die Grünen-Politikerin Renate Künast nach jahrelangem Kampf gegen wüste Beschimpfungen auf Facebook vor einem Jahr einen entscheidenden Erfolg erzielt. Laut Urteil musste das soziale Netzwerk der Politikerin die Daten von allen Nutzerinnen und Nutzern herausgeben, die sie im Netz massiv beleidigt hatten.

(anw)