Hohe Hürden: Online-Glücksspiel mit vielen Einschränkungen

Ab 1. 1. 2009 sind Glücksspiele im Internet unzulässig; für Sportwetten gilt das bereits seit 1. 1. 2008. Bei Poker etwa sieht die Sache noch eindeutiger aus - bis dahin, dass nicht nur Anbieter, sondern auch Mitspieler rechtlich belangt werden könnten.

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Von
  • Florian Oertel
  • dpa

Der Jackpot ist mal wieder randvoll – und der Annahmeschluss steht unmittelbar bevor. Warum also nicht fix online spielen? Weil zumindest Lotto-Neulinge das eben nicht fix hinkriegen würden, lautet die Antwort. So ermöglichen etwa von den staatlichen Lottogesellschaften in Deutschland momentan die wenigsten das Spielen übers Netz. Auch Wetten oder Pokerpartien sind nur mit Einschränkungen möglich. Und wo sie das sind, hat der Spieler keine Garantie, dass er Gewinne tatsächlich ausbezahlt bekommt.

"Lotto wird in Deutschland von den 16 Landeslotteriegesellschaften veranstaltet", erläutert Martin Jaschinski, Rechtsanwalt und Experte für Glücksspielrecht aus Berlin. Nur 3 von ihnen boten zuletzt das Spielen übers Netz an: die Gesellschaften Bayerns, Niedersachsens und Hamburgs. Und weil Spieler die Online-Lottoscheine im Gegensatz zu "normalen" allein bei der Gesellschaft ihres eigenen Bundeslandes abgeben dürfen, kann die Mehrzahl der Bundesbürger nicht mitmachen.

Sie müssen den Umweg über Vermittler wie Faber, Tipp24 oder Jaxx gehen. "Die sind so eine Art Makler und vermitteln Verträge zwischen Spielern und Lottogesellschaft", sagt Jaschinski. Tipp24 aus Hamburg zum Beispiel arbeitet nach eigenen Angaben mit acht der staatlichen Gesellschaften zusammen. An diese reicht der Anbieter die online ausgefüllten Scheine weiter. Dadurch werden sie so behandelt, als hätten die Spieler sie zum Kiosk gebracht. Entsprechend steht diese Möglichkeit grundsätzlich jedem Netznutzer offen – egal, in welchem Bundesland er wohnt.

Das gilt allerdings mit der wesentlichen Einschränkung, dass das Internet-Lotto in Deutschland nach der momentanen Rechtslage vor dem Aus steht: "Der neue Glücksspielstaatsvertrag sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2009 sämtliche Glücksspiele im Internet unzulässig sind", erläutert Klaus Sattler von der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg in Stuttgart, im Deutschen Lotto- und Totoblock derzeit federführend. Bis dahin können die Länder unter bestimmten Bedingungen Ausnahmegenehmigungen erteilen. Ziel des am 1. Januar dieses Jahres in Kraft getretenen Vertrags ist laut Paragraf 1 des Werks "das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern". Die Stoßrichtung steht in Paragraf 4, Absatz 4: "Das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet ist verboten." Das betrifft auch Sportwetten – wobei verschärfend hinzukommt, was Klaus Sattler erläutert: "Sportwetten wie Oddset oder Toto sind laut Glücksspielstaatsvertrag aufgrund ihres erhöhten Suchtpotenzials bereits seit dem 1. Januar 2008 im Internet unzulässig. Es gibt anders als bei Lotto keine Ausnahmeregelungen."

Dennoch können Internetnutzer aus Deutschland weiterhin online auf Sportereignisse wetten: bei Anbietern, die in EU-Staaten wie Malta, Großbritannien oder Österreich eine Lizenz haben. Hier herrscht laut Martin Jaschinski derzeit Rechtsunsicherheit darüber, ob sich diese Spieler der Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel schuldig machen. "Die Spieler dafür zu belangen, wäre für die Staatsanwaltschaften aber sicher eine Sisyphos-Arbeit", meint der Rechtsanwalt. Zudem klagen private Wettanbieter derzeit vor Verwaltungsgerichten, weil sie sich benachteiligt sehen. "Wir sagen: Die Unternehmen können sich auf die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit berufen", sagt Markus Maul vom Verband Europäischer Wettunternehmer, in dem sich Anbieter mit Lizenzen im EU-Ausland zusammengeschlossen haben, die zumindest teilweise auch im Onlinegeschäft tätig sind.

Relativ einfach stellt sich die Situation im Vergleich dazu beim Pokern dar, wie Martin Jaschinski erläutert. Poker sei zumindest nach gängiger Rechtsauffassung ebenfalls ein Glücksspiel. "Damit ist eine Genehmigung für das Online-Pokern gegen Einsatz nötig – und ich wüsste nicht, dass die in Deutschland jemand hat." Wer das Spiel online anbietet, mache das auf der Basis von "unbeachtlichen" Genehmigungen beispielsweise von Inselstaaten in der Karibik. Auch hier können Spieler somit im Prinzip wegen der Teilnahme an einem nicht erlaubten Glücksspiel belangt werden. Das Hauptproblem ist aber ein anderes, wie Ronny Jahn von der Verbraucherzentrale Berlin erläutert: im Fall eines Gewinns diesen auch einzustreichen, wenn sich der Anbieter querstellt. "Wenn es zum Streit darüber kommt, hat man rechtlich und praktisch keine Chance, das Geld einzutreiben."

Viele der entsprechenden Anbieter seien zwar auf Mund-Propaganda angewiesen und daher auch zuverlässig, sagt Jaschinski. Trotzdem gebe es immer wieder Fälle, in denen Spieler in die Röhre schauen. Beispiele dafür finden sich beim Blick ins Netz. Denn bei aller Vorsicht, mit der Aussagen auf scheinbar unabhängigen Seiten oder in Foren zu genießen sind: Die vielen Treffer, die die Suche nach Schlagworten wie "Betrug" oder "Schwarze Schafe" im Zusammenhang mit Onlinepoker ergibt, sprechen eine deutliche Sprache. (Florian Oertel, dpa) / (jk)