Hohe Nachfrage nach Energieberatung: Regierung senkt Fördersatz

In diesem Jahr gab es schon 80.000 Anträge auf Energieberatung in Wohngebäuden. Damit ausreichend Interessierte zum Zug kommen, kürzt das BMWK die Förderung.

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Drei Menschen stehen beieinander, einer ist Energieberater

(Bild: Deutsche Bundesstiftung Umwelt)

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Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) senkt die Fördersätze für förderfähige Energieberatung in Wohngebäuden (EBW). Ab dem 7. August werden statt bisher 80 Prozent noch 50 Prozent des Beratungshonorars gefördert, teilte das BMWK mit. Die maximalen Zuschussbeträge pro geförderte Beratung werden um 50 Prozent gegenüber den bisherigen maximalen Zuschusshöhen abgesenkt.

Das BMWK begründet den Schritt mit starker Nachfrage nach Energiebratungsprogrammen. Die Anzahl der EBW-Anträge habe bis Juli 2024 mit 80.000 einen neuen Höchststand erreicht. Auch wegen der haushaltspolitischen Gesamtlage müssten die Fördersätze und die Zuschusshöhen angepasst werden. So könnten auch künftig viele Interessierte eine geförderte Energieberatung bekommen und die Programme "auf einem guten Niveau weitergeführt werden", erläuterte das BMWK gegenüber heise online. Der Fördertopf für 2024 und 2025 sei nicht gekürzt worden.

Im EBW-Förderprogramm hat sich nach Angaben des Ministeriums die Nachfrage in den vergangenen Jahren vervielfacht. 2019 waren es rund 10.000 Anträge, 2023 stiegen sie auf 130.600. Im EBN-Förderprogramm sind bis Anfang Juli demnach bereits rund 3200 Anträge eingegangen, im vergangenen Jahr waren es gesamt rund 6000.

Unverändert bleiben der Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus) und die höheren förderfähigen Ausgaben für Effizienzmaßnahmen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen, beispielsweise für die Gebäudehülle und für Fenster. Die Zuschussförderung für sonstige Effizienz-Einzelmaßnahmen erhöhe sich weiterhin von 15 Prozent auf 20 Prozent, wenn zuvor mithilfe der Energieberatungsförderung ein iSFP erstellt wurde. Ebenfalls weiterhin verdoppelten sich die förderfähigen Ausgaben für solche Effizienz-Einzelmaßnahmen auf 60.000, wenn ein geförderter iSFP vorgelegt wird.

Geförderte Energieberatungen gibt es mit den Förderprogrammen Energieberatung für Wohngebäude (EBW) und Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) für private Verbraucherinnen und Verbraucher, Unternehmen sowie Kommunen und gemeinnützige Organisationen. Darin geht es um konkrete Informationen und Orientierung zur energetischen Sanierung von Gebäuden. Die Beratungen legen so die Grundlage für zielgerichtete Schritte hin zu mehr Energieeffizienz, für die Nutzung Erneuerbarer und die Abkehr von fossilen Energien.

Vor dem Hintergrund der "haushaltspolitischen Gesamtlage" pausierte die Bundesregierung vorübergehend Bewilligungen in den Programmen EBW und EBN. Das Bundesfinanzministerium verfügte nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November zum Bundeshaushalt eine sofortige Haushaltssperre. Das Förderprogramm EBW wurde Anfang Januar wieder aufgenommen.

(anw)