Huawei-Finanzchefin hat 3 Argumente gegen Auslieferung an die USA

Wanzhou Mengs kanadische Anwälte erzielen Teilerfolge im Kampf gegen ihre Auslieferung. Die gerichtliche Prüfung ist ungewöhnlich penibel.

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(Bild: Rad K/Shutterstock.com)

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Wanzhou Meng muss mindestens bis Februar in Britisch-Kolumbien bleiben. Dann werden ihre Anwälte gegenüber einem kanadischen Richter drei Argumente gegen die Auslieferung der Frau an die USA vorbringen. Das ging aus gerichtlichen Anhörungen vergangene Woche hervor. Dass diese Anhörungen mit Kreuzverhör kanadischer Beamte überhaupt stattfinden, ist ungewöhnlich und ein Erfolg der Anwälte Mengs.

Die Tochter des Huawei-Chefs ist seit Dezember 2018 in Vancouver. Damals wurde Meng beim Umsteigen auf dem internationalen Flughafen Vancouvers festgenommen, weil ein US-Haftbefehl gegen sie vorliegt. Die Chinesin beteuert ihre Unschuld. Huaweis Finanzchefin durfte das kanadische Gefängnis bald verlassen. Sie darf in ihren Anwesen in Vancouver auf die Entscheidung über ihre Auslieferung warten und sich mit Fußfessel zumindest tagsüber frei bewegen.

Das erste Argument gegen ihre Auslieferung lieferte US-Präsident Donald Trump. Er hat öffentlich darüber gesprochen, in Verhandlungen mit der Regierung der Volksrepublik China Mengs Freiheit anzubieten. Aus Sicht Mengs zeigt dies, dass die Anklage politisch motiviert ist.

Zweitens hätten kanadische Beamte im Zuge der Verhaftung Mengs ihre Rechte verletzt. Die Verteidiger unterstellen, dass die kanadischen Behörden Zöllner vorgeschickt hätten, um Beweise für das FBI zu sammeln. Der Zoll hat in Kanada deutlich weitreichendere Verhör- und Durchsuchungsbefugnisse als die Polizei.

Tatsächlich wurde Meng drei Stunden lang vom Zoll verhört und zur Preisgabe von Zugangscodes für zwei Handys gebracht. Dabei wurde sie im Unklaren über den Haftbefehl und ihre bevorstehende Verhaftung gelassen. Schließlich habe ein Zollbeamter die Zugangscode rechtswidrig an die Polizei weitergegeben. Der Beamte bestätigte das diese Woche im Kreuzverhör, stellte die Weitergabe aber als Versehen dar.

Drittens möchten die Anwälte das Gericht davon überzeugen, dass die von den USA übermittelte Begründung des Haftbefehls irreführend ist. Die US-Staatsanwaltschaft wirft Meng vor, gegenüber Banken unwahre Angaben über Iran-Geschäfte Huaweis gemacht zu haben, um das US-Handelsembargo gegen den Iran umgehen zu können. Das wäre Betrug, der auch in Kanada illegal ist, wenngleich das Embargo dort nicht gilt. Meng meint, die Banken nicht angelogen zu haben, und dass die Iran-Geschäfte kein Embargoverstoß wären.

Am Mittwoch hat das kanadische Gericht Meng gestattet, einige ergänzende Beweise einzureichen. Das ist in einem Auslieferungsverfahren nicht alltäglich, weil dabei ja nicht über die Schuldfrage entschieden wird. Diese Beweise werden voraussichtlich im Februar von einem anderen Richter gewürdigt werden. Bis dahin bleibt Meng jedenfalls in Vancouver.

(ds)