ICANN stellt neue Konzepte fĂĽr Whois-Daten vor

Die Generic Names Supporting Organization der ICANN stellte heute zwei neue Whois-Konzepte zur Diskussion, die die Privatsphäre von Domain-Inhabern künftig besser schützen sollen.

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Von
  • Monika Ermert

Wie viele Daten muss der Inhaber einer Second Level Domain innerhalb einer Top Level Domain preisgeben? Bisher werden in der für jedermann zugänglichen Whois-Datenbank persönliche Daten von Domaininhabern für bis zu drei Jahre nach Auslaufen der Domain aufbewahrt. Über die Frage nach Datenschutz bei Whois-Abfragen wurde bereits mehrfach gestritten und debattiert. Heute hat das für generische Top Level Domains zuständige Gremium GNSO der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) zwei alternative Whois-Konzepte vorgestellt. Bis zum 15. Januar 2007 bittet die GNSO nun um Stellungnahmen der Öffentlichkeit.

Das erste Konzept beinhaltet einen datenschutzfreundlicheren "Operational Point of Contact" (OPoC). Dieses Konzept sieht vor, die Whois-Daten auf Namen und Nationalität des Domain-Inhabers zu beschränken. Der OpoC-Datensatz soll die bisherigen Angaben zu Tech-C, Admin-C und Billing-Contact ersetzen. "Die Trennung der verschiedenen Funktionen ist veraltet und heutigen Nutzern kaum noch vermittelbar", meint GNSO-Ratsmitglied Tom Keller von Schlund&Partner. Mit dem OPoC könne gewährleistet werden, dass Whois-Anfragen sofort den richtigen Ansprechpartner preisgeben.

Diesem Ansatz widersprechen vor allem die Marken- und Rechteinhaber in der ICANN. Sie befürworten den zweiten Vorschlag, der sich für eine Beibehaltung des aktuellen Systems ausspricht, das um eine Sonderregelung für die Geheimhaltung der Daten einiger Domaininhaber erweitert wird. Sie wollen einen direkten Kontakt zum Endnutzer und eine Sonderregelung für "besondere Umstände" – beispielsweise für Personen, die Angst vor der Verfolgung durch "Stalker" haben.

Allerdings sei nicht klar, wer in den Genuss des Datenschutz-Privilegs kommen solle und zudem "schwierig, jemanden zu finden, der die Validierung übernimmt", so Keller weiter. Für Registrare entstünde ein beträchtliches Haftungsrisiko, würde man die Entscheidung auf sie abwälzen: "Mal angenommen, ein Registrar versagt einer Privatperson das Privileg und diese Person wird dann Opfer eines Stalkers", warnt Keller. "Letztlich sind die Befürworter der datenschutzfreundlichen Lösung angesichts der Pattsituation in der ICANN wohl auf die Unterstützung durch Regierungen mit entsprechenden Datenschutzgesetzen angewiesen."

EU-Registrare, die seit langem auf die Unvereinbarkeit der gegenwärtigen Regelung mit EU-Datenschutzrecht verweisen, haben inzwischen die Option auf eine Ausnahmeregelung für ihre Kunden durchgesetzt. Aber auch dafür bedürfe es klarer Ansagen von Seiten der Datenschutzbehörden des jeweiligen Landes, fordert Keller. "Wir können nur reagieren, wenn uns die Datenschützer entsprechend auffordern." Diese Ausnahmeregelung sei trotzdem der wichtigste Erfolg in Sachen Whois, nur müsse sie noch mehr genutzt werden.

Ob es nach der Anhörung über die Whois-Alternativen zu einer endgültigen Entscheidung komme, sei angesichts der aktuellen Dominanz der von Rechteinhabern und der für den Verbraucherschutz in den USA zuständigen Federal Trade Commission (FTC) getriebenen US-Position fraglich. Auch der Vorstand der ICANN werde es kaum wagen, sich gegen die US-Regierung zu entscheiden, fürchtet Keller. Die bei ICANN vertretenen internationalen Regierungen haben derweil ebenfalls einen Bericht zum Whois-Thema angekündigt. (Monika Ermert) / (spo)