Finanzaufsicht: Deutsche Bank muss IT-Probleme der Postbank zügig beseitigen

Ein Sonderbeauftragter der BaFin soll überwachen, dass die IT-Probleme der Deutschen Bank möglichst schnell behoben werden.

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Symbol für ein funktionierendes Online-Banking.

(Bild: Postbank)

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Die Probleme der Deutschen Bank während der Umstellung der IT der Tochter Postbank hat weitere Folgen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat einen Sonderbeauftragten bestellt. Er soll überwachen, dass die Deutsche Bank Einschränkungen im Kundenservice der Postbank und der DSL Bank zügig und vollständig beseitigt, heißt es in einer Mitteilung der BaFin.

Die Deutsche Bank hatte über mehrere Monate die IT der Postbank migriert, um sie auf einer gemeinsamen IT-Plattform zu konsolidieren. Das Projekt sollte bis Ende Juli abgeschlossen sein, doch mehrten sich Beschwerden von Postbank-Kunden bei Verbraucherschützern, unter anderem weil sie nicht auf ihr Konto zugreifen konnten. Auch ihr selbst lägen Beschwerden vor, teilte die BaFin Ende September heise online mit. Zuletzt versprach die Deutsche Bank, alle Postbank-Probleme würden bis Jahresende behoben.

Der Sonderbeauftragte der BaFin soll nun überwachen, ob das tatsächlich passiert. Dabei konzentriert er sich auf das Privatkundengeschäft der Deutschen Bank und ihrer Töchter. Der Sonderbeauftragte soll der BaFin regelmäßig berichten und besonders darauf achten, "dass Aufträge von Kundinnen und Kunden in einer angemessenen Frist bearbeitet und bisher nicht bearbeitete Kundenaufträge rasch abgearbeitet werden", wie es in der Mitteilung heißt. Die BaFin gehe deshalb so vor, "um die kollektiven Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu schützen".

Die Bafin hatte die Deutsche Bank bereits Anfang des Monats öffentlich gerügt und rasch Abhilfe gefordert. Im September hatte auch Bafin-Chef Mark Branson zur Eile bei der Behebung der Probleme gemahnt. Er bezeichnete die Situation bei der Bank in einem Interview als "inakzeptabel und außergewöhnlich". Es gehe um wichtige Dienstleistungen, die nicht zur Verfügung stünden, gepaart mit Problemen, den Kundenservice zu erreichen. Branson erwarte, dass die Bank bei den Pfändungsschutzkonten im Laufe des Oktobers wieder Normalbetrieb erreicht haben werde, einen ähnlichen Trend sehe er bei Darlehensauszahlungen.

Der Sonderbeauftragte ist unter anderem in Paragraf 45c des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) verankert. Darin heißt es, "die Aufsichtsbehörde kann dem Sonderbeauftragten insbesondere übertragen, zu überwachen, dass Anordnungen der Aufsichtsbehörde gegenüber dem Institut beachtet werden".

(anw)