Industrieverband fordert Nachfolgeregel für ACTA

Die Politik müsse die Frage beantworten, wie es mit dem Schutz von Patenten und Markenrechten international weitergehen solle, betonte BDI-Präsident Ulrich Grillo zum "Welttag des geistigen Eigentums".

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Ulrich Grillo, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), hat von der Politik eine Antwort gefordert, wie es nach dem gescheiterten Anti-Piraterie-Abkommens ACTA "mit dem Schutz von Patenten und Markenrechten international weitergehen soll". "Größtes Problem bleibt der Schutz geistigen Eigentums außerhalb der EU", sprach sich der Unternehmen auf einer Konferenz zum "Tag des geistigen Eigentums" des Verbands in Berlin dafür aus, den Schutz der Rechte an immateriellen Gütern in Freihandelsabkommen mit Schwellen- und Entwicklungsländern zu verankern. Mittelständler hätten keine große Rechtsabteilung, die ihre Rechte international schützt und durchsetzt.

Derzeit stehen in der EU Verhandlungen über Freihandelsabkommen mit Industriestaaten wie den USA, Kanada oder Japan im Vordergrund. Bürgerrechtsorganisationen fordern, Rechtsfragen zum Schutz immaterieller Güter dabei nach dem ACTA-Debakel möglichst herauszuhalten. Experten monieren seit Langem, dass über den Umweg internationaler Verträge oft versucht werde, Bestimmungen etwa zum Urheber- oder zum Patentrecht auszuweiten und deren Durchsetzung im Sinne der Rechteinhaber zu erleichtern. Dies erschwere die überfällige Reform des Copyright- und Patentsystems.

Auf der Tagung verwies eine Rechtsanwältin darauf, dass ihre Mandanten "große Probleme in Afrika" hätten, nicht mehr nur in China und Indien. Es gebe einen intensiven Handel mit Fälschungen vor allem zwischen China und afrikanischen Staaten, der sich nicht allein auf pharmazeutische Produkte erstrecke. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erklärte, dass es mit China oder Vietnam eine rechtliche Zusammenarbeit "auf kleiner Flamme" gebe. Mit Afrika unterhalte die Bundesregierung aber "wenige solche funktionierenden Dialoge". Francis Gurry, Generaldirektor der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), räumte ein, dass es derzeit "keine Bewegung hin zu rechtlichen Handlungen" gegen afrikanische Staaten gebe.

Entwicklungsländer hätten aber verstärkt ein "Eigeninteresse daran", den Handel mit Imitaten einzuschränken, meint Gurry. Sie seien nicht nur besorgt wegen der möglichen schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung, sondern fürchteten sie auch um ihre Wettbewerbspositionen auf dem globalen Markt. Zumindest Schwellenländern sei klar, dass Fälschungen zwar kurzfristig Geld sparen, auf die Dauer aber eine "innovationsstarke Wirtschaft" verhinderten. Die WIPO stelle gerade afrikanischen Staaten auch viele Ressourcen zur Verfügung, damit diese ihre Systeme zum Rechteschutz verbessern könnten. Die UN-Organisation hat den "Weltt ag für geistiges Eigentum" im Jahr 2000 ins Leben gerufen, um Aufmerksamkeit auf das Thema allgemein und die Bedürfnisse von Kreativen zu lenken.

Vertreter des IT-Sektors brachten eine allgemeine Kennzeichnungspflicht für gefährliche oder besonders gern illegal kopierte Güter ins Spiel, um den Graumarkt auszutrocknen. Originalprodukte könnten damit am Verkaufspunkt direkt überprüft werden. Leutheusser-Schnarrenberger begrüßte ein solches technisches Verfahren als "guten Ansatz", da Importe von Produktfälschungen den Beteiligten rechtlich oft nur schwer nachweisbar seien. Auch hier sei aber ein europäischer oder multilateraler Rahmen gefragt, dem sich Berlin "nicht verweigern würde".

(vbr)