Informationsfreiheitsgesetz soll auf den Weg gebracht werden

SPD und Grüne wollen das Gesetz, das Ämter und Behörden zur Auskunft gegenüber den Bürgern verpflichtet, bereits im nächsten Jahr in Kraft treten lassen.

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Von
  • Jürgen Kuri

Nachdem sich die Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen schon im August auf die Eckpunkte für ein Informationsfreiheitsgesetz geeinigt hatten, soll es nun bereits im nächsten Jahr so weit sein: "Das neue Gesetz soll noch in diesem Jahr von den Fraktionen auf den parlamentarischen Weg gebracht werden und im nächsten Jahr in Kraft treten", sagt Silke Stokar, innenpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, gegenüber dem Tagesspiegel. Laut der Tageszeitung sieht der Gesetzentwurf nun vor, dass die Bürger einen Kostenbeitrag für Auskünfte der Behörden leisten; bei der Bundeswehr bleibt nur der strikt militärische Bereich für die Auskunftspflicht tabu; Betriebsgeheimnisse aber sind nicht automatisch bei der Auskunftspflicht außen vor.

Um das Gesetz, das Bürgern ein grundsätzliches Recht gegenüber Behörden und Ämtern auf Auskunft über interne Vorgänge einräumt, die sie betreffen, war lange Jahre gestritten worden. Einzelne Ministerien wollten ihre Verantwortungsbereiche komplett ausgeklammert wissen, darunter das Verteidigungs-, Wirtschafts- und Finanzressort. Daraufhin hatten die Grünen das Gesetzesvorhaben in der vergangenen Legislaturperiode auf Eis gelegt.

Mitte dieses Jahres verständigten sich dann SPD und Grüne, einen neuen Anlauf zu wagen, nachdem sich auch die SPD auf Grund der Erfahrungen mit Informationsfreiheitsgesetzen in mehreren Bundesländern für das Projekt wieder erwärmen konnte. Nunmehr sollen statt kompletter Institutionen und ganzer Ministerien nur noch gewisse besonders schutzbedürftige Akten vom grundsätzlichen Informationsanspruch der Bürger ausgenommen werden. Allerdings gab es an den Entwürfen für das Informationsfreiheitsgesetz bereits Kritik von Datenschützern: Der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert bemängelte etwa "sehr weit gefasste Generalklauseln, die eine Auskunftsverweigerung rechtfertigen". Wie weit die Fraktionen der Regierungskoalition auf solche Kritik eingehen, muss sich zeigen, wenn der Gesetzesentwurf im Bundestag eingebracht wird. (jk)