Insider-Handel: Ex-Apple-Anwalt hält Anklage für verfassungswidrig

Gene L. soll rund 600.000 US-Dollar mit illegal erworbenem Wissen verdient haben. Ihm drohen bis zu 20 Jahre Haft.

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Aktien

Börsenkurve, hier der DAX.

(Bild: dpa, Frank Rumpenhorst)

Lesezeit: 2 Min.

Ein ehemaliger Apple-Justiziar wehrt sich gegen eine Anklage der US-Behörden wegen Insider-Handel mit Aktien des Konzerns. Die Verfolgung widerspreche der amerikanischen Verfassung, da die Handlungen nicht explizit im Strafrecht verboten seien, ließ er über seinen Anwalt mitteilen. Gene L. soll laut Angaben der Staatsanwaltschaft für den Distrikt von New Jersey durch mehrere Börsenhandelsaktionen 227.000 US-Dollar in Gewinnen sowie 377.000 Dollar in Verlustvermeidungen erwirtschaftet haben, mithin also über 600.000 Dollar.

L. drohen insgesamt bis zu 20 Jahre Haft. Gleichzeitig soll er bis zu 5 Millionen Dollar Strafgebühren zahlen – plus die doppelte Summe des Schadens, die er mit dem Insider-Handel ausgelöst haben soll. Der Fall beschäftigt das Gericht bereits seit letztem Herbst. Der Ex-Apple-Mitarbeiter ist in jeweils sechs Fällen von Wertpapierbetrug sowie von "Wire Fraud", wie in den Vereinigten Staaten Betrug auf elektronischem Wege genannt wird, angeklagt.

Der Anwalt soll aufgrund seines Status als Insider erkannt haben, dass Apple, in der Anklage als "Company-1" bezeichnet, starke Umsätze und Gewinne für ein Finanzquartal erzielen werde. Daraufhin kaufte er Aktien. Diese wurden dann, so die Staatsanwaltschaft, mit Gewinn verkauft, nachdem der Markt positiv auf die Nachrichten reagiert hatte.

Pikanterweise war L. selbst in Apples Rechtsabteilung dafür zuständig, dass die Mitarbeiter die Börsenregeln – und hier insbesondere die gegen Insider-Handel – einhalten. Er gehörte zu den wichtigsten Rechtsberatern im Konzern. Von 2013 bis 2018 trug er den Titel "Senior Director of Corporate Law", den Insider-Handel soll er laut Anklage zwischen 2011 und 2016 betrieben haben.

Was Insider-Handel sei, definiere nur der Richter und nicht das Gesetz, so L.s Anwalt Kevin Marino. Jedes Element des Verbrechens und der Umfang der unter die Regeln fallenden Personen sei vom Vorsitzenden gekommen. "Allein das macht die kriminelle Verfolgung eines Insider-Handels verfassungswidrig." Marino geht es dabei darum, wie die Regeln um Insider-Handel entstanden ist – sie sind nämlich über das Fallrecht entstanden, ein spezifisches Gesetz des amerikanischen Kongresses fehlt. Ob L. diese Argumentation etwas nutzt, ist unklar. Der zuständige Staatsanwalt wollte den Vorgang nicht kommentieren. L. ist derzeit auf Kaution aus der Haft entlassen. (bsc)